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Home » Millionen Autofahrer müssen jetzt Frist beachten
Mobilität

Millionen Autofahrer müssen jetzt Frist beachten

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 9, 2026
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Millionen Autofahrer müssen jetzt Frist beachten

Umtauschfrist rückt näher

Diese Führerscheine laufen bald ab


Aktualisiert am 09.07.2026 – 14:33 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Deutschland bekommt modernere Führerscheine: Im Januar läuft die Umtauschfrist für Millionen Autofahrer ab. (Quelle: Fleig / Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de)

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Die Umtauschpflicht für Führerscheine geht in die nächste Runde. Wer bis Januar 2027 handeln muss und was bei Versäumnis droht.

Bis zum 19. Januar 2027 müssen Millionen Autofahrer ihren Führerschein erneuern. Betroffen sind diesmal unbefristete Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite des Führerscheins (Feld 4a) und nicht das Jahr, in dem die Fahrprüfung abgelegt wurde.

Eine Ausnahme gilt für Senioren: Wer vor 1953 geboren wurde, darf sich mit dem Umtausch bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen. Das gilt übrigens unabhängig vom Alter des Dokuments und davon, ob es aus Papier oder Plastik besteht.

Der Zeitplan für die kommenden Jahre

Wer einen Führerschein besitzt, der nach 2004 ausgegeben wurde, kommt in den folgenden Jahren an die Reihe. Die Fristen enden jeweils am Stichtag:

  • Bis 19. Januar 2028: Ausstellungsjahre 2005 bis 2007
  • Bis 19. Januar 2029: Ausstellungsjahr 2008
  • Bis 19. Januar 2030: Ausstellungsjahr 2009

Kosten und Dokumente für den Umtausch

Der Umtausch ist eine Formsache. Eine neue Fahrprüfung oder ein ärztlicher Gesundheitstest sind nicht nötig. Alle erworbenen Fahrberechtigungen behalten ihren bisherigen Umfang bei.

Der neue Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Auch danach muss lediglich das Dokument erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet bestehen.

Für den Antrag im zuständigen Bürgeramt oder bei der Führerscheinstelle werden der aktuelle Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. Die Gebühr liegt bei rund 25 Euro.

Bei Verspätung droht Verwarnungsgeld

Wer den Stichtag verpasst, fährt ab dem 20. Januar 2027 mit einem ungültigen Führerschein. Das ist zwar keine Straftat wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, kostet bei einer Polizeikontrolle aber 10 Euro Verwarnungsgeld. Da Termine bei vielen Bürgerämtern und Führerscheinstellen knapp sind, empfiehlt es sich, den Umtausch nicht zu lange hinauszuzögern.

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