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Home » Milka-Schokolade: Verbraucherzentrale klagt wegen Mogelpackung
Leben

Milka-Schokolade: Verbraucherzentrale klagt wegen Mogelpackung

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 22, 2026
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Milka-Schokolade: Verbraucherzentrale klagt wegen Mogelpackung

90 statt 100 Gramm

Wird bei Milka gemogelt? Verbraucherzentrale klagt

Aktualisiert am 22.04.2026 – 08:41 UhrLesedauer: 4 Min.

Vergrößern des Bildes

Einige Milka-Tafeln wiegen nur noch 90 statt 100 Gramm. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)

Gleiche Verpackung, weniger drin. Wegen Milka-Schokolade zieht die Verbraucherzentrale vor Gericht. Was Käufer jetzt wissen sollten.

Warum es in dem Verfahren vor dem Landgericht Bremen um mehr als Schokolade geht und worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkaufen achten sollten.

Viele Milka-Tafeln wiegen nur noch 90 statt 100 Gramm. „Während die Verpackung und das Design identisch sind, ist die Tafel selbst unmerklich rund einen Millimeter dünner geworden“, teilte die Verbraucherzentrale mit. Gleichzeitig sei der Preis von 1,49 auf 1,99 Euro gestiegen. Die Verbraucherzentrale wirft dem Hersteller Mondelez vor, die Kundinnen und Kunden in die Irre zu führen. Sie klagt wegen unlauteren Wettbewerbs.

Der Hersteller selbst weist die Kritik zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung zu erkennen, teilte eine Mondelez-Sprecherin mit. Das Unternehmen habe die Kunden in den sozialen Medien über die Änderungen informiert. Eine Übersicht mit allen Tafeln, Sorten und Gewichten sei jederzeit auf der Milka-Website zu finden.

Am ersten Verhandlungstag wird das Gericht die verschiedenen Ansichten erklären und eine Einschätzung mitteilen. „Eine Entscheidung wird es noch nicht geben“, sagte ein Gerichtssprecher. Sollte es keine Einigung geben, werden beide Parteien am Ende ihre Anträge stellen und das Gericht wird einen weiteren Termin für die Entscheidung festlegen.

Die Milka-Tafeln seien kein Einzelfall, betont Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. „Dieses Vorgehen ist sehr verbreitet und kommt quer durch den Supermarkt vor.“ Hersteller würden klammheimlich die Füllmenge reduzieren. Das Phänomen – weniger Inhalt zum gleichen oder sogar höheren Preis – wird auch als „Shrinkflation“ (wie genau es funktioniert, lesen Sie hier) bezeichnet. Shrink ist Englisch heißt übersetzt schrumpfen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Liste mit mehr als 1.000 Mogelpackungen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Häufig betroffen seien Markenprodukte, vor allem Süßwaren. Im vergangenen Jahr wurden 77 Produkte neu aufgenommen – rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Verbraucherschützer gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.

Dafür gebe es unterschiedliche Gründe, meint Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). Etwa gestiegene Kosten bei der Produktion oder andere Kundeninteressen. „Bei der Verwendung des Begriffs der ‚Mogelpackung‘ ist übrigens Vorsicht geboten.“ Das sei nur erlaubt, wenn rechtliche Gestaltungsspielräume tatsächlich überschritten werden. Der Endpreis werde vom Handel festgelegt.

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