Neues Kabinett
Experte: Vereidigung im September wäre rechtlich unsauber
25.07.2026 – 12:11 UhrLesedauer: 2 Min.
Merz plant, dass seine neuen Minister ihr Amt antreten, bevor sie vereidigt sind. Ein Verfassungsrechtler äußert Bedenken.
Gegen die geplante Vereidigung der neuen Bundesminister erst im September gibt es rechtliche Bedenken. Der ehemalige Chefjurist des Bundespräsidialamts, Stefan Ulrich Pieper, sagte der „Rheinischen Post“: „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat. Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Die Amtsgeschäfte seien dann zwar trotzdem „nach überwiegender Ansicht rechtsgültig“. Der einwandfreie Weg sei aber, eine Sondersitzung des Bundestags anzusetzen.
Die Bundesregierung plant, dass die neuen Minister ihr Amt sofort übernehmen, wenn sie von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt sind, aber erst in der nächsten regulären Sitzung des Bundestags Anfang September vereidigt werden. Das betrifft die künftige Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) und ihren Nachfolger als Gesundheitsminister, den bisherigen CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, voraussichtlich auch den – noch nicht nominierten – neuen Verkehrsminister. Dem Amtsinhaber Patrick Schnieder (CDU) hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Entlassung bereits mitgeteilt, die Nachfolgeregelung ist aber noch offen.
Grundgesetz legt fest: Minister leisten Amtseid bei Amtsübernahme
Artikel 64 des Grundgesetzes legt fest, dass Minister ihren Eid „bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag“ leisten. Im „Tagesspiegel“ erläuterte Professor Pieper: „Der Zeitpunkt ist da eindeutig festgelegt: bei der Amtsübernahme. Dem entspricht die Staatspraxis dadurch, dass unmittelbar nach der Ernennung die Vereidigung im Bundestag stattfindet.“
Da derzeit parlamentarische Sommerpause ist, müssten die Abgeordneten aus dem Urlaub zu einer Sondersitzung zurückgeholt werden, ein teures Verfahren, das der Kanzler vermeiden will. Nach der Interpretation der Bundesregierung ist zwar ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Ernennung und Vereidigung zu wahren. Es sei aber ausreichend, wenn die Vereidigung spätestens in der nächsten regulären Parlamentssitzung erfolgt – und die ist Anfang September. Die neuen Minister seien bis dahin voll amtsfähig, ihre Amtshandlungen rechtsgültig, heißt es in Regierungskreisen.
Einen solchen Fall gab es nach Piepers Erinnerung noch nicht. Der Ministerialdirigent im Ruhestand ist als Verfassungsrechtler noch an den Universitäten Münster und Potsdam tätig.











