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Home » Melanie Müller: Prozess-Urteil ist rechtskräftig
Unterhaltung

Melanie Müller: Prozess-Urteil ist rechtskräftig

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 1, 2026
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Melanie Müller: Prozess-Urteil ist rechtskräftig

Warum sie nicht mehr dagegen vorgeht

Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

01.04.2026 – 18:49 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Melanie Müller: Sie wies die Vorwürfe stets zurück. (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)

Die endgültige Entscheidung im Prozess gegen Melanie Müller ist gefallen. Das sagt die Sängerin zum Urteil.

Die Schlagersängerin Melanie Müller ist rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Leipzig auf Anfrage mit. Die eingelegte Revision sei als unzulässig verworfen worden, weil sie nicht in der vorgegebenen Frist begründet wurde, hieß es. Die 37-Jährige hatte zuvor schon auf ihrer Instagram-Seite mitgeteilt, sie habe sich nach „sehr reiflicher Überlegung“ entschieden, die Revision nicht weiter zu verfolgen.

Das Landgericht Leipzig hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und zunächst angekündigt, Revision gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen zu wollen.

In dem Statement hatte Müller den Verzicht auf die Revision vorwiegend mit dem Druck, der „in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde“ begründet. Sie betonte, dass die Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Sie bleibe bei ihrer Darstellung der Ereignisse und betonte, dass sie sich von jeglicher extremistischer Ideologie distanziere.

Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer eingestuft hatte.

Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hieß es. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe Müller keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

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