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Home » Mann legt Burgreste ohne Erlaubnis frei – Denkmalamt irritiert
Panorama

Mann legt Burgreste ohne Erlaubnis frei – Denkmalamt irritiert

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 31, 2026
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Mann legt Burgreste ohne Erlaubnis frei – Denkmalamt irritiert

„Ein sehr, sehr kurioser Fall“

Mann gräbt illegal Burg aus – und bekommt Schwierigkeiten


31.03.2026 – 15:34 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Reste der Burganlage Metilstein bei Eisenach (Archivbild): Dort fanden gezielt illegale Ausgrabungen statt. (Quelle: A. Humme/TLDA, Weimar/dpa)

Ganz dicht an der Wartburg macht sich ein Mann an die Arbeit. Wochenlang gräbt er und legt Stück für Stück Mauerreste einer anderen Burg frei. Das Denkmalamt findet die Sache „kurios“ – aber nicht lustig.

Das thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hat einen „in diesem Ausmaß singulären Fall illegaler Archäologie“ angeprangert. Wie das Amt mitteilte, hat ein Mann in unmittelbarer Nähe der Wartburg Überreste der Burg Metilstein freigelegt. Die Anlage stammt vermutlich aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts.

Der Mann habe im vergangenen Sommer über mehrere Wochen hinweg ohne Erlaubnis gearbeitet. Die ehemalige Burg auf dem 380 Meter hohen Metilstein liegt nur rund 400 Meter nördlich von der Wartburg. An drei Stellen habe der Mann illegal gearbeitet und Mauerreste freigelegt, hieß es.

Die Mauerreste seien damit „Wind und Wetter ausgesetzt und stark gefährdet“ gewesen, teilte das Landesamt für Denkmalpflege mit. Ein ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger habe die Eingriffe bemerkt und gemeldet. Die Polizei nahm Ermittlungen auf, Medien berichteten.

Daraufhin habe sich der Mann beim Landesamt gemeldet und die Tat gestanden. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Eisenach habe ihn dazu verpflichtet, das Bodendenkmal wieder in seinen Ursprungszustand zu versetzen.

„Entsprechend waren die drei relevanten Stellen wieder mit Erdmaterial zu verfüllen und alles sachgemäß zu dokumentieren“, teilte das Landesamt für Denkmalpflege jetzt mit. „Geborgene Fundstücke mussten ausgehändigt werden.“

Dies sei inzwischen geschehen. Das Bodendenkmal der Burg Metilstein auf dem markanten kegelförmigen Berg befinde sich wieder in seinem Ursprungszustand und die durch Witterung bedingte Verlustgefahr sei somit gebannt. Der Vorgang könne damit „offiziell als abgeschlossen betrachtet werden“, hieß es in der Mitteilung des Landesamtes. Der Fall habe „wider Erwarten ein gutes Ende gefunden“.

„Das war ein sehr, sehr kurioser Fall. Das haben wir so noch nicht erlebt“, sagte Andreas Hummel, der zuständige Gebietsreferent des Landesamtes. Er vermutet, dass der Mann, der die Grabungen durchgeführt hatte, möglicherweise das Bodendenkmal sichtbarer machen wollte. „Vielleicht hat er ein stückweit gedacht: Ich will das Denkmal in Ordnung bringen.“

Doch genau das verdeutliche ein allgemeines Verständnisproblem, sagte Hummel. Oft erwarte die Bevölkerung, dass archäologische Funde präsentiert und sichtbar gemacht werden würden. Gerade im Falle von Bodendenkmälern müssten diese dann aber regelmäßig gepflegt werden, um sie gegen Verlust zu sichern. Das sei oft nicht möglich. Deshalb seien die Denkmäler in der Erde besser geschützt, als wenn sie frei liegen.

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