Die Entscheidung war allerdings bereits damals umstritten – und ist es bis heute. Regelmäßig gibt es politische Vorstöße; auch aus der Rechtswissenschaft gibt es in jüngster Zeit vermehrt Stellungnahmen, die an diesen Entscheidungen rütteln. Die Begründung: Obwohl alle hierzulande dem deutschen Gesetz unterstehen, dürfen nicht alle gleichmäßig teilhaben.
In dem jüngsten Antrag begründen die Linken ihr Anliegen folgendermaßen: „Obwohl sie in Deutschland leben, arbeiten, Steuern zahlen, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen und häufig auch Kinder zur Welt bringen, die hier als Deutsche aufwachsen, können Millionen eingewanderte Menschen nicht darüber mitbestimmen, wer sie regiert und was die Leitlinien der Politik sein sollen, die ihren Alltag prägen.“
Das Grundgesetz passt sich an
Doch selbst wenn das Grundgesetz anders interpretiert werden kann, wurde die Entscheidung damals getroffen und ist die aktuell gültige Auslegung des Grundgesetzes. Allerdings kann sich diese auch ändern. Dafür gibt es mehrere Beispiele.
So galt über Jahrzehnte nur die Definition der Ehe zwischen Mann und Frau als grundgesetzkonform. Als dann die Ehe für alle kam, brauchte es keine Grundgesetzänderung. Die Gesellschaft hatte sich schlicht gewandelt, und so konnte das Gesetz neu interpretiert werden. Ähnlich war es bei der Einführung des dritten Geschlechts bei Eintrag ins Personenstandsregister oder der staatlichen Verpflichtung zum Umweltschutz. All das wurde früher anders gedeutet und unter neuen Voraussetzungen neu bestimmt – auf Grundlage desselben Grundgesetzes.
„Die Verfassung ist eine Art lebender Organismus, der sich aufgrund tatsächlicher und gesellschaftlicher Bedingungen verändert“, so Jurist Tabbara. Verfassungswandel heißt das im Juristendeutsch.
Gesellschaft hat sich stark verändert
Es bleibt die Frage, warum es zu einer Neuinterpretation kommen sollte. Tabbara verweist auf deutliche gesellschaftliche Änderungen in den vergangenen 36 Jahren. So habe es 1990 noch eine gänzlich andere Situation gegeben. Damals sei eine Vielzahl der Ausländer Gastarbeiter gewesen. Noch bis in die 1980er-Jahre habe man gedacht, dass man die Gastarbeiter-Migration komplett rückabwickeln könne.
Doch seitdem hat sich die Migration verändert. „Mittlerweile ist es Konsens unter den demokratischen Parteien, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist“, sagt Tabbara. Daher müsse sich auch der Blick auf die Teilhabe von Menschen ändern, die für lange Zeit hier leben, ohne bestimmte Rechte zu haben.
