Block-Prozess in Hamburg
Gericht hebt Teile des Beschlusses gegen die „Zeit“ auf
28.10.2026 – 04:18 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Hamburger Landgericht hat im Block-Prozess Teile der Beschlagnahmung von „Zeit“-Aufnahmen für rechtswidrig erklärt. Ein Teil bleibt bestehen.
Das Hamburger Landgericht hat Teile seines eigenen Beschlusses zur Sicherstellung von Audioaufnahmen der Wochenzeitschrift „Die Zeit“ aufgehoben. Die Kammer erklärte die Beschlagnahme mehrerer Aufnahmen für rechtswidrig und verwies die Beschwerde des Verlags an das Hanseatische Oberlandesgericht. Zuvor hatte das Gericht bereits die Auswertung der Tonbandaufnahmen gestoppt.
Im Prozess um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block ist die 53-Jährige angeklagt, nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder nach Deutschland zu entführen. Die Tochter war damals 13 Jahre alt, der Sohn 10. Block bestreitet die Vorwürfe.
Kammer hat ihren Beschluss in zwei Punkten abgeändert
Eine „Zeit“-Journalistin hatte Anfang 2024, zwei Wochen nach der Entführung, Gespräche mit den Kindern aufgezeichnet und diese später im Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ veröffentlicht. Das Landgericht hatte am 12. Oktober die Herausgabe der Aufnahmen gefordert und mit einer Durchsuchung gedroht. Journalistin und Verlag kamen der Aufforderung nach, legten aber Beschwerde ein.
Die Kammer hat ihren Beschluss in zwei Punkten abgeändert. Zum einen erklärte sie die Sicherstellung der Aufnahmen, die die ältere Tochter betreffen, für rechtswidrig. Für das Verfahren seien nur Tonaufnahmen der mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter relevant. Zum anderen hob die Kammer den Beschluss auf, soweit er auf die Suche nach möglichen Vertragsunterlagen zwischen der Familie und dem Verlag abzielte. „Daran hält die Kammer nicht weiter fest“, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Es sei glaubhaft, dass weder ein Vertrag geschlossen worden sei noch Geld geflossen sei.
Hanseatische Oberlandesgericht befasst sich nun mit dem Fall
An der Sicherstellung der Gespräche zwischen der Journalistin und der jüngeren Tochter hält das Gericht hingegen fest. Die Kammer begründet dies damit, dass eine tatnahe Befragung kindlicher Opferzeugen durch Autoritätspersonen die späteren Zeugenaussagen beeinflusst haben könnte. „Eine besonders tatnahe Befragung kindlicher Opferzeugen durch und im Beisein anderer Autoritätspersonen könne zu erheblichen fremdsuggestiven Einflüssen auf die Zeugenaussagen führen“, heißt es in der Mitteilung. Ohne genaue Kenntnis der Gesprächsinhalte ließen sich die später gegenüber der Polizei gemachten Aussagen der Kinder kaum überprüfen.
Die Beschwerde des „Zeit“-Verlags geht nun an das Hanseatische Oberlandesgericht. Dieses muss entscheiden, ob ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit vorliegt oder ob die Beschlagnahme für das Verfahren erforderlich und damit rechtmäßig war. Bis zu dieser Entscheidung werden die sichergestellten Aufnahmen nicht ausgewertet. Zuerst kann sich die Generalstaatsanwaltschaft dazu äußern, ehe das Oberlandesgericht entscheidet. Die Entscheidung wird schriftlich und außerhalb der Hauptverhandlung fallen.
Giovanni di Lorenzo: „Wir sind stark unter Druck gesetzt worden“
„Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo hatte der Darstellung des Landgerichts widersprochen, die Journalistin habe die Aufnahmen freiwillig herausgegeben. Di Lorenzo: „Wir sind stark unter Druck gesetzt worden: Mit der Übergabe konnten wir eine Durchsuchung abwenden und immerhin vermeiden, dass noch viel mehr Unterlagen und Material beschlagnahmt werden.“ Auch die Journalistin selber widersprach vehement.
Das Gericht hält sein Vorgehen grundsätzlich für gerechtfertigt. Die Maßnahmen seien verhältnismäßig, da es um schwere Vorwürfe gehe und die Beweisaufnahme kurz vor dem Abschluss gestanden habe. Auch von anderer Seite war Kritik an dem Eingriff in die Pressefreiheit laut geworden. Der Prozess wird heute fortgesetzt.