Arbeitgeber muss zahlen
Kündigung kostetet Supermarkt-Riesen ein Vermögen
23.10.2026 – 14:47 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Supermarkt-Mitarbeiterin beschwert sich über Belästigung und verliert ihren Job. Ein Gericht in Spanien erklärt die Kündigung jedoch für nichtig – mit enormen Folgen für den Arbeitgeber.
Eine Supermarkt-Mitarbeiterin meldet Belästigung durch ihren Vorgesetzten – und wird daraufhin entlassen. Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat diese Kündigung jetzt für nichtig erklärt und den spanischen Supermarktkonzern Mercadona zur Zahlung von mehr als 500.000 Euro verurteilt, berichtet die spanische Zeitung „NoticiasTrabajo“.
Die Frau arbeitete seit 2007 bei Mercadona, zuletzt als Filialkoordinatorin mit 24-Stunden-Bereitschaft, auch an Feiertagen. Im Februar 2023 meldete sie der Personalabteilung Belästigung durch ihren Vorgesetzten – zu diesem Zeitpunkt befand sie sich bereits wegen Angstzuständen im Krankenstand.
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Mercadona leitete ein internes Verfahren ein. Die Kommission fand jedoch keine Beweise für die Belästigung. Daraufhin entließ das Unternehmen die Frau im April 2023 – nicht trotz, sondern wegen ihrer Beschwerde. Die größte Supermarktkette Spaniens warf ihr vor, „falsche Belästigungsvorwürfe“ erhoben zu haben. Das Sozialgericht Palma bestätigte die Kündigung zunächst. Die Frau legte jedoch Berufung ein.
Gericht in Spanien urteilt: Entlassung war nicht rechtens
Die Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs hob die Entscheidung der Vorinstanz in ihrem Urteil jetzt auf. Die Begründung des Gerichts: Das Fehlen von Beweisen bedeute nicht, dass der Vorwurf falsch sei. Die Schilderungen der Supermarkt-Mitarbeiterin halte man für plausibel – auch wenn sie nicht dafür ausreichen würden, die Belästigung durch ihren Vorgesetzten juristisch zu verfolgen.
Eine Entlassung sei nur dann gerechtfertigt, wenn das Unternehmen nachweisen könne, dass die Arbeitnehmerin die Vorwürfe gezielt erfunden habe. Dies sei hier nicht der Fall.
Supermarkt-Riesen muss mehr als halbe Million Euro bezahlen
Der Konzern muss die Frau zu den gleichen Bedingungen wieder einstellen. Dazu kommen erhebliche Kosten: 425.000 Euro entfallen auf den Lohn, den sie seit ihrer Entlassung im April 2023 nicht erhalten hat. Dieser muss nachgezahlt werden. Hinzu kommen rund 70.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen sowie 7.501 Euro Entschädigung für immaterielle Schäden – zuzüglich Zinsen. Insgesamt muss Mercadona damit mehr als 500.000 Euro zahlen.
Das Urteil hat über Spanien hinaus Bedeutung: Es stärkt den Schutz von Beschäftigten, die Beschwerden am Arbeitsplatz einreichen – auch wenn sich diese nicht beweisen lassen.
Einen vergleichbaren Schutz gibt es auch in Deutschland. Seit Juli 2023 verbietet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ausdrücklich, Mitarbeiter für das Melden von Verstößen zu bestrafen – Belästigung am Arbeitsplatz eingeschlossen. Zusätzlich schützt §16 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor Repressalien nach einer Beschwerde wegen Diskriminierung.