Lohnersatzleistung
Warum Ihnen bei Krankengeld eine Nachzahlung droht
Aktualisiert am 03.05.2026 – 06:42 UhrLesedauer: 3 Min.

Krankengeld hilft Ihnen im Ernstfall, finanziell über die Runden zu kommen. Bei der Steuer kann aber eine böse Überraschung drohen.
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Was das bedeutet, wo Sie die Lohnersatzleistung in der Steuererklärung eintragen und welche Folgen Krankengeldbezug sonst noch für Sie hat, zeigt unser Überblick.
Wann bekomme ich Krankengeld?
Gesetzlich Versicherte, die wegen einer langwierigen Krankheit nicht arbeiten können, erhalten nach einer bestimmten Zeit Krankengeld. Es wird gezahlt, sobald die sechs Wochen abgelaufen sind, in denen Sie die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten haben. Maximal bekommen Sie Krankengeld für 78 Wochen und auch nur, wenn Ihr Arzt eine Krankmeldung an die Krankenkasse übermittelt hat. Lesen Sie hier, wie Sie Ärger mit dem Krankengeld vermeiden.
Wann muss ich auf Krankengeld Steuern nachzahlen?
Auf Krankengeld müssen Sie grundsätzlich nie Einkommensteuer zahlen. Aber: Es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld die Bemessungsgrundlage für Ihren persönlichen Steuersatz erhöht. Ihr Steuersatz auf das übrige Einkommen steigt also. Das kann zu einer Nachzahlung beim Finanzamt führen. Mehr zum Progressionsvorbehalt lesen Sie hier.
Wie viel Steuern muss ich bei Krankengeld nachzahlen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn ob Sie bei Krankengeld Steuern nachzahlen müssen, hängt nicht nur von der Höhe Ihres Gehalts und der Krankengeldzahlung ab. Entscheidend ist auch, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber bereits an das Finanzamt abgeführt hat und was Sie alles absetzen können.
Eine Rolle spielt zudem, ob Sie einzeln oder mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt sind. Bei Verheirateten kann sich unter Umständen ein Wechsel der Steuerklasse lohnen. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie der Progressionsvorbehalt bei Krankengeld funktioniert: Nehmen wir an, Sie haben 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro. Dann entfallen in Steuerklasse 1 auf diese Einkünfte 18,02 Prozent Einkommensteuer, also 7.209 Euro.
Nehmen wir weiter an, Sie haben 5.000 Euro Krankengeld erhalten. Dann addieren Sie diesen Betrag zu den 40.000 Euro, macht also 45.000 Euro. Der Steuersatz für 45.000 Euro zu versteuerndes Einkommen liegt 2026 bei 19,63 Prozent. Diesen wenden Sie nun aber nur auf die 40.000 Euro an, da das Krankengeld ja steuerfrei ist. Sie zahlen also 7.852 Euro Steuern statt 7.209 Euro.
Steuerrechner
Welchen Unterschied Lohnersatzleistungen wie Krankengeld für die Steuerlast machen, können Sie sich online ausrechnen lassen. Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet zum Beispiel einen solchen Progressionsvorbehaltsrechner.
Wird Krankengeld automatisch an das Finanzamt gemeldet?
Ja. Die Krankenkassen teilen dem Finanzamt elektronisch mit, wie viel Krankengeld Sie in welchem Zeitraum bekommen haben. Stichtag für die Übermittlung ist der 28. Februar des auf die Krankheit folgenden Jahres. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von Ihrer Krankenkasse.
Stichtag für die Zahlung des Geldes ist hingegen der 10. Januar. Haben Sie also beispielsweise bis zum 10. Januar 2026 Krankengeld für das Jahr 2025 erhalten, ordnet das Finanzamt diese Lohnersatzleistung noch dem Steuerjahr 2025 zu. Ging die Zahlung später bei Ihnen ein, berücksichtigt das Finanzamt das Krankengeld erst für das Jahr 2026.










