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Home » Koalition plant Steuervorteil für schnellen Jobwechsel
Wirtschaft

Koalition plant Steuervorteil für schnellen Jobwechsel

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 3, 2026
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Koalition plant Steuervorteil für schnellen Jobwechsel

Plan der Koalition

Wer schnell wieder arbeitet, soll mehr von der Abfindung behalten


Aktualisiert am 03.07.2026 – 15:00 UhrLesedauer: 3 Min.

Handschlag beim Vorstellungsgespräch: Nach einer Kündigung soll der zügige Wechsel zum nächsten Job attraktiver werden.Vergrößern des Bildes

Handschlag beim Vorstellungsgespräch: Nach einer Kündigung soll der zügige Wechsel zum nächsten Job attraktiver werden. (Quelle: LaylaBird/getty-images-bilder)

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Ein neuer Job kurz nach der Kündigung kann bisher den Steuervorteil bei Abfindungen schmälern. Das will die Koalition nun ändern.

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, aber schnell wieder einen neuen Job findet, soll künftig mehr von seiner Abfindung behalten dürfen. Im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses heißt es dazu: Abfindungszahlungen sollen steuerlich privilegiert werden, wenn „zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird“. Der steuerliche Vorteil solle dabei umso größer sein, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen werde.

Wie genau diese neue Regel aussehen soll, ist allerdings offen. Das Beschlusspapier nennt weder konkrete Fristen noch Beträge oder ein Berechnungsmodell.

Abfindungen sind Zahlungen, die Beschäftigte erhalten können, wenn ein Arbeitsverhältnis endet – etwa nach einer betriebsbedingten Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es allerdings nicht. In der Praxis orientiert sich deren Höhe oft an folgender Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Fall kann die Abfindung aber deutlich höher oder niedriger ausfallen.

  • Abfindung nach fünf Jahren: Regelungen und Rechenbeispiele
  • Abfindung nach zehn Jahren: Das ist bei Kündigung drin

Abfindungen sind schon heute steuerlich begünstigt

Steuerfrei sind Abfindungen heute grundsätzlich nicht mehr. Bis 2003 gab es noch steuerfreie Beträge, später galten Übergangsregeln. Inzwischen müssen Abfindungen versteuert werden. Allerdings kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast senken.

So funktioniert’s: Eine Abfindung fließt meist auf einmal zu. Dadurch steigt das Einkommen im Auszahlungsjahr stark an – und wegen des progressiven Einkommensteuertarifs auch der Steuersatz. Die Fünftelregelung soll diesen Effekt mildern.

Dabei wird rechnerisch so getan, als würde die Abfindung auf fünf Jahre verteilt. Das Finanzamt addiert zunächst nur ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Jahreseinkommen und berechnet die dadurch entstehende Mehrsteuer. Diese Mehrsteuer wird anschließend mit fünf multipliziert. Auf diese Weise fällt die Steuer oft niedriger aus, als wenn die gesamte Abfindung auf einmal voll zum Jahreseinkommen hinzugerechnet würde.

Wichtig zu wissen: Seit 2025 wenden Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug an. Die steuerliche Entlastung gibt es dann erst später über die Einkommensteuererklärung. Betroffene müssen also selbst aktiv werden, um von der Vergünstigung zu profitieren.

Rascher Jobwechsel nach Abfindung erhöht Steuerlast

Die Entlastung durch die Fünftelregelung fällt nicht in jedem Fall gleich hoch aus. Sie hängt vor allem davon ab, wie hoch das übrige Einkommen im Jahr der Abfindung ist. Wer im selben Jahr noch viel verdient, profitiert unter Umständen weniger stark als jemand mit niedrigerem Einkommen. Die neue Idee der Koalition könnte hier ansetzen.

Denn wer nach einer Kündigung rasch eine neue Stelle annimmt, bezieht im Abfindungsjahr weiterhin Einkommen. Das ist gesellschaftlich und arbeitsmarktpolitisch erwünscht, kann steuerlich aber dazu führen, dass die Abfindung bei der Steuer stärker ins Gewicht fällt. Die Koalition will diesen Zielkonflikt offenbar entschärfen.

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