Altersvorsorge
Witwenrente: Warum Ihr Einkommen sie drastisch kürzen kann
Aktualisiert am 08.11.2026 – 15:32 UhrLesedauer: 4 Min.
Stirbt Ihr Ehepartner, sind Sie in der Regel zur Witwenrente berechtigt. Bei einem zu hohen Einkommen kann es allerdings zu Kürzungen kommen.
Bei einer üblichen Familie in Deutschland verdiente früher der Mann das Geld. Für die Kinder und den Haushalt sorgte die Frau. Wenn nun der Ehemann starb, stand die Familie vor dem Nichts. 1911 führte man daher mit der Reichsversicherungsverordnung die Witwenrente ein. Wenn die Witwe nebenbei zu viel verdient, kann ihre Rente jedoch gekürzt oder ganz eingestellt werden. Dasselbe gilt selbstverständlich für Witwer – auch sie haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
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So wird der Hinzuverdienst angerechnet
Der Freibetrag für Ihr Nettoeinkommen liegt im Zeitraum zwischen 1. Juli 2024 und 30. Juni 2025 bei 1.038,05 Euro. Der über diesem Betrag liegende Nettoverdienst wird bei Arbeitseinkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Falls Ihre Kinder zur Waisenrente berechtigt sind, erhöht sich der Freibetrag um 220,19 Euro. Lesen Sie hier, welche Einkommensarten auf die Witwenrente angerechnet werden.
Ab wann gibt es keine Witwenrente mehr?
Es lässt sich nicht pauschal sagen, ab welcher Höhe des eigenen Einkommens oder der eigenen Rente Sie keine Witwen- oder Witwerrente mehr bekommen. Das hängt von der Höhe der Witwenrente ab und der Anzahl waisenrentenberechtigter Kinder.
Nehmen wir aber zum Beispiel an, dass die Witwenrente 1.000 Euro beträgt, keine weiteren Einkünfte und keine Kinder vorhanden sind. Dann müsste Ihre eigene Rente 5.896,75 Euro brutto betragen, damit die Witwenrente exakt bei null Euro liegt.
Die Rechnung dazu sieht so aus:
- Von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen aus Erwerbsarbeit von 5.896,75 Euro werden pauschal 40 Prozent abgezogen, um das sogenannte pauschalierte Nettoeinkommen zu erhalten. Macht also 3.538,05 Euro monatlich.
- Das anzusetzende Nettoeinkommen übersteigt damit den Freibetrag von 1.038,05 Euro, der seit dem 1. Juli 2024 gilt und sich zum 1. Juli 2025 voraussichtlich weiter erhöhen wird. Der übersteigende Teil des Nettoeinkommens beträgt 2.500 Euro (3.538,05 Euro – 1.038,05 Euro). Diese 2.500 Euro werden nun zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
- Da 40 Prozent von 2.500 Euro einen Anrechnungsbetrag von 1.000 Euro ergeben, reduziert sich die Witwenrente von 1.000 Euro auf 0 Euro (1.000 Euro Witwenrente – 1.000 Euro Anrechnungsbetrag).
Die folgende Tabelle zeigt, ab welcher Höhe des eigenen Einkommens Sie keine Witwenrente mehr erhalten. Angenommen wird, dass keine waisenrentenberechtigten Kinder vorhanden sind.
| Höhe der Witwenrente | Bruttoeinkommen im Monat, ab dem Witwenrente bei null Euro liegt | Pauschaliertes Nettoeinkommen im Monat | Nettoeinkommen oberhalb des Freibetrags | Anzurechnendes Einkommen |
|---|---|---|---|---|
| 100 Euro | 2.146,75 Euro | 1.288,05 Euro | 250 Euro | 100 Euro |
| 200 Euro | 2.563,41 Euro | 1.538,05 Euro | 500 Euro | 200 Euro |
| 300 Euro | 2.980,08 Euro | 1.788,05 Euro | 750 Euro | 300 Euro |
| 400 Euro | 3.396,75 Euro | 2.038,05 Euro | 1.000 Euro | 400 Euro |
| 500 Euro | 3.813,41 Euro | 2.288,05 Euro | 1.250 Euro | 500 Euro |
| 600 Euro | 4.230,08 Euro | 2.538,05 Euro | 1.500 Euro | 600 Euro |
| 700 Euro | 4.646,75 Euro | 2.788,05 Euro | 1.750 Euro | 700 Euro |
| 800 Euro | 5.063,41 Euro | 3.038,05 Euro | 2.000 Euro | 800 Euro |
| 900 Euro | 5.480,08 Euro | 3.288,05 Euro | 2.250 Euro | 900 Euro |
| 1.000 Euro | 5.896,75 Euro | 3.538,05 Euro | 2.500 Euro | 1.000 Euro |
Witwenrente hängt nicht nur vom eigenen Einkommen ab
Die Höhe der Witwenrente hängt davon ab, ob Sie eine Hinterbliebenenrente nach altem oder neuem Recht beziehen – und davon, ob es sich um eine sogenannte kleine oder eine große Witwenrente handelt. Bei der kleinen Witwenrente erhalten Hinterbliebene 25 Prozent der Rente ihres gestorbenen Partners, bei der großen Witwenrente nach altem Recht 60 Prozent, nach neuem 55 Prozent.
- Wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist.
- Wenn Ihr Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, Sie allerdings vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben. Außerdem wurde Ihr Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren.