In einem Gesetzentwurf mit Datum vom 17. April bleibt das Ministerium bei den umstrittenen Plänen. In der Kritik steht vor allem ein geplanter „Redispatchvorbehalt“: Demnach sollen Gebiete, in denen eine Abregelung erneuerbarer Energien im Vorjahr bei über drei Prozent lag, für bis zu zehn Jahre als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden können. Neue Windräder oder Solaranlagen sollen Betreiber in diesen Gebieten nur errichten dürfen, wenn sie für zehn Jahre bei einer etwaigen Abregelung auf Entschädigungen verzichten. Für viele Projekte würde dies das Aus bedeuten, da die Einnahmen nicht gesichert wären.

Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Jetzt kommt es auf die SPD an. Katherina Reiche will unverändert mit dem Redispatchvorbehalt die Erneuerbaren ausbremsen. Die Finanzierbarkeit von neuen Wind- und Solarprojekten würde so zerstört.“

Bei der Stadtwerke-Tagung des „Handelsblatts“ deutete der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Frank Wetzel, hingegen an, dass beim Redispatchvorbehalt noch nicht das letzte Wort gesprochen worden sei. Man befinde sich im konstruktiven Dialog. In den vergangenen Wochen wurden vonseiten verschiedener Akteure mehrere Gegenvorschläge zum Redispatchvorbehalt gemacht, die die Kosten der Energiewende fairer verteilen, ohne den Ausbau zu bremsen.

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