Steuern

Kanzleramt pfeift Klingbeil zurück: Zuckersteuer ausgebremst

Aktualisiert am 01.10.2026 – 15:09 UhrLesedauer: 4 Min.

Die Steuer soll Softdrinks gesünder machen – und Geld für den Bundeshaushalt bringen. (Symbolbild) (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-bilder)

Es ist ein außerordentlicher Rüffel: Das Kanzleramt stoppt Steuerpläne des Vizekanzlers vorerst. Wie es nun weitergeht – und was das über die Koalitionslage aussagt.

Die Zuckersteuer von Finanzminister Lars Klingbeil liegt vorerst auf Eis. Das Kanzleramt hat den Plänen des SPD-Vizekanzlers einen Riegel vorgeschoben. Die Begründung: Klingbeil halte sich nicht an die Vereinbarung. Die Unionsfraktion dürfte das freuen – denn da hat die Steuer generell wenig Fans. Es ist aber auch ein außergewöhnlich deutlicher Rüffel des Kanzlers an den Vizekanzler. Worum es genau geht:

Was will Klingbeil?

Ursprünglich hatte ein von der Bundesregierung eingesetztes Expertengremium die neue Steuer auf zuckerhaltige Getränke empfohlen. Die Spitzen der schwarz-roten Koalition haben gemeinsam vereinbart, das so umzusetzen. Hauptsächliches Ziel sind nicht zusätzliche Einnahmen für den löchrigen Bundeshaushalt, sondern Anreize für Getränkehersteller, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken und sie so gesünder zu machen.

Klingbeil hat nun einen Entwurf vorgelegt, nach dem die Steuer ab dem 1. Juli 2027 auf alle Getränke anfallen soll, die einen Zuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter haben. Im Vergleich zu ersten Überlegungen von Beamten des Finanzministeriums ist das schon deutlich entschärft: Für Zero-Getränke, die mit Ersatzstoffen gesüßt sind, soll anders als zunächst erwogen keine Zuckersteuer gelten. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein sind ausgenommen.

Das Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) hatte am Mittwoch den Gesetzentwurf verschickt. (Archivbild) (Quelle: Carsten Koall/dpa/dpa-bilder)

Die Höhe der Steuer soll vom Zuckergehalt abhängen und in drei Stufen zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen. Das Ministerium erwartet jährliche Einnahmen von rund einer Milliarde Euro. Volle Jahreswirkung 2027: 945 Millionen Euro (in die Kassen fließen wegen des späten Inkrafttretens erst einmal nur 795 Millionen), dann sollen die Einnahmen bis zum Jahr 2031 auf 1,18 Milliarden Euro steigen.

Was sagt das Kanzleramt?

Klingbeil hat seinen Entwurf in die Abstimmung unter den Ministerien gegeben, danach sollte er im Kabinett beschlossen werden. Doch nun stoppte die Regierungszentrale von Kanzler Friedrich Merz (CDU) die Pläne vorerst. Klingbeil halte sich damit nicht an den Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit, den die Regierung eigentlich als Vorbild nehmen wollte, heißt es in Regierungskreisen. Der Entwurf sei deshalb „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“.

Ist an den Vorwürfen was dran?

Tatsächlich weicht der Entwurf des Finanzministeriums in Details vom Vorschlag der Kommission ab – es ist aber umstritten, ob man sich wirklich geeinigt hatte, diesen eins zu eins umzusetzen.

Die Kommission hat zwar die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Getränke empfohlen – jedoch mit anderen Steuersätzen. Bei einem Zuckergehalt von fünf bis acht Gramm pro 100 Milliliter sollten 26 Cent pro Liter verlangt werden, bei einem Zuckergehalt von mehr als acht Gramm dann 32 Cent pro Liter. Das Finanzministerium schlägt nun drei Stufen vor, mit einem maximalen Steuersatz von 38 Cent bei Getränken mit zehn Gramm Zucker pro 100 Milliliter wie der klassischen Cola.

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