Nach langen Verhandlungen

Kabinett beschließt neues Heizungsgesetz

Aktualisiert am 13.05.2026 – 11:27 UhrLesedauer: 2 Min.

Wirtschaftsministerin Reiche: Ihr neues Heizungsgesetz ist vom Kabinett beschlossen worden. (Quelle: imago/Bernd Elmenthaler)

Lange wurde verhandelt, nun hat das Kabinett eine neue Fassung des sogenannten Heizungsgesetzes beschlossen. Es steht allerdings stark in der Kritik.

Die Bundesregierung hat nach monatelangen Verhandlungen das neue Heizungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett stimmte am Mittwoch dem Gesetzentwurf von Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zu. Damit soll die Pflicht wegfallen, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Kritiker sehen darin eine Aufweichung des Klimaschutzes. Die Regierung will damit Hauseigentümern wieder eine größere Wahlfreiheit lassen. Ab 2029 sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll.

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Die sogenannte Bio-Treppe ist aber umstritten. Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und auch teuer. Mieter werden deswegen vor „überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt“, wie es in der Kabinettsvorlage heißt, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Ab 2028 sollen die Kosten für den CO2-Preis sowie die Gasnetzentgelte jeweils zur Hälfte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Gleiches soll für die Preisaufschläge der ab 2029 vorgeschriebenen klimafreundlicheren Brennstoffe gelten.

Zur „Bio-Treppe“ heißt es im Gesetzentwurf: „Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich.“ Die Bundesregierung gehe aber davon aus, dass es in den nächsten Jahren ein Wachstum des Marktes für biogene Heizungen und Brennstoffe geben werde.

Nun geht das Gesetz in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag zur Beratung übermittelt. Dort können noch Änderungen vorgenommen werden. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Bürger werden dem Entwurf zufolge pro Jahr um rund 5,1 Milliarden Euro entlastet. „Für die Wirtschaft entsteht im Saldo eine jährliche Entlastung von rund 2,3 Milliarden Euro.“

Der Industrieverband BDI teilte mit, das Gesetz schaffe Klarheit. Zuletzt hätten im Markt vor allem Unsicherheit und Abwarten dominiert. „Die Bundesregierung hat sich zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes bekannt und wird sich daran messen lassen müssen, ob das Erreichen der Klimaziele im Gebäudebereich mit diesem Gesetz gelingt.“ Die im Gesetz vorgesehene Überprüfung sollte aber nicht erst im Jahr 2030 geschehen, sondern spätestens 2029. Neben dem Verkehrsbereich hat in den vergangenen Jahren auch der Gebäudesektor die Klimaziele wiederholt verfehlt. „Entscheidend für den Erfolg im Gebäudesektor ist Verlässlichkeit“, so der BDI.

In dem Gesetz wird ausdrücklich auf das Klimaschutzgesetz und das Ziel, Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen, Bezug genommen. Das war den beteiligten SPD-Ministerien wichtig, um dem Eindruck entgegenzuwirken, die Klimaziele würden aufgeweicht. Mit dem Gesetz wird auch das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2045 ersatzlos gestrichen. Bisher ist im Gebäudeenergiegesetz festgelegt, dass Heizkessel „längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“ dürfen. Hubertz hatte Reuters zuletzt gesagt, hier sei die Regierung aber auch durch das Klimaschutzgesetz gebunden.

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