Zwei weichen ab
In diesen Bundesländern ist die Kirchensteuer am niedrigsten
06.05.2026 – 14:45 UhrLesedauer: 3 Min.
Nicht überall ist die Kirchensteuer gleich hoch. Welche Bundesländer günstiger sind und wie Sie legal weniger zahlen – auch ohne Austritt.
Mehr als 600.000 Menschen haben im vergangenen Jahr der Kirche den Rücken gekehrt – etwas weniger als noch 2024. Für viele spielt dabei auch das Geld eine Rolle. Denn die Kirchensteuer kann je nach Einkommen Hunderte oder sogar Tausende Euro pro Jahr kosten. Doch wie hoch die Belastung ausfällt, hängt auch vom Wohnort ab: In Bayern und Baden-Württemberg zahlen Kirchenmitglieder weniger Kirchensteuer als im Rest Deutschlands.
Dort liegt die Kirchensteuer bei acht Prozent der Einkommensteuer. In allen anderen Bundesländern werden neun Prozent fällig. Wie stark sich der unterschiedliche Kirchensteuersatz bemerkbar macht, zeigt ein Beispiel der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi):
Ein Single mit 4.000 Euro Bruttogehalt im Monat zahlt in Bayern oder Baden-Württemberg rund 543 Euro Kirchensteuer im Jahr. In den übrigen Bundesländern wären es dagegen etwa 612 Euro. Der Unterschied wirkt auf den ersten Blick überschaubar. Mit steigendem Einkommen wächst aber auch die Abweichung. Lesen Sie hier, wie die Kirchensteuer genau berechnet wird.
Viele Menschen denken beim Thema Kirchensteuer zuerst an den Kirchenaustritt. Laut der Lohi gibt es jedoch mehrere Möglichkeiten, die Belastung legal zu reduzieren, ohne gleich die Mitgliedschaft zu beenden.
1. Kirchensteuer von der Steuer absetzen
Für Besserverdienende gibt es in fast allen Bundesländern eine sogenannte Kappungsgrenze. Sie begrenzt die Höhe der Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens. Die Grenze liegt je nach Bundesland und Konfession zwischen 2,75 und 3,5 Prozent. Nur Bayern kennt eine solche Kappung nicht.
Ein Beispiel: In Berlin beträgt die Grenze 3 Prozent. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 Euro würden rechnerisch zwar mehr als 6.200 Euro Kirchensteuer anfallen. Wegen der Kappungsgrenze reduziert sich der Betrag aber auf 6.000 Euro.
Wichtig: Nicht überall erfolgt die Begrenzung automatisch. In Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg müssen Betroffene selbst einen Antrag bei der Kirche stellen und den Steuerbescheid einreichen.
3. Erlass bei Sonderzahlungen beantragen
Wer eine hohe Abfindung, einen Verkaufsgewinn oder andere außerordentliche Einkünfte erhält, kann unter Umständen einen Teil der darauf fälligen Kirchensteuer zurückbekommen. Nach Angaben der Lohi gewähren viele Kirchen auf Antrag einen partiellen Erlass. So lassen sich bis zu 50 Prozent der zusätzlichen Kirchensteuer sparen.











