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Wirtschaft

Pflegegeld, Pflegegrad, Pflegeversicherung: Was Angehörige wissen müssen

MitarbeiterBy MitarbeiterMai 6, 2026
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Pflegegeld, Pflegegrad, Pflegeversicherung: Was Angehörige wissen müssen

Leitfaden

Pflegefall in der Familie: Diese Fragen sollten Sie jetzt klären


Aktualisiert am 06.05.2026 – 17:39 UhrLesedauer: 4 Min.

Enkelin mit ihrer Großmutter: Ein Pflegefall in der Familie wirft viele Fragen auf.Vergrößern des Bildes

Enkelin mit ihrer Großmutter: Ein Pflegefall in der Familie wirft viele Fragen auf. (Quelle: zeljkosantrac/getty-images-bilder)

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Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, braucht es einen klaren Plan. Diese Fragen helfen, um emotional und finanziell gut vorbereitet zu sein.

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen viele Familien vor einer emotionalen und finanziellen Herausforderung. In solchen Momenten ist es wichtig, die richtigen Weichen zu stellen. t-online zeigt Ihnen, welche Fragen Sie jetzt klären sollten, um gut vorbereitet zu sein.

1. Welches Versicherungssystem greift im Pflegefall?

Klären Sie zunächst, welche Versicherung für Ihren Angehörigen gilt. Dabei gibt es zwei Stränge der Pflegeversicherung in Deutschland: die soziale und die private Pflegeversicherung. Jeder, der in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, ist gleichzeitig auch Mitglied in der sozialen Pflegeversicherung. Alle privat Krankenversicherten müssen selbst eine Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Denn der Besitz einer Pflegeversicherung ist Pflicht (§ 23 SGB XI).

Zusätzlich könnte Ihr Angehöriger eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Diese gibt es in drei Varianten: als Pflegetagegeld-, Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung.

2. Welche Pflegeversicherung übernimmt was?

Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch. Dabei gilt grundsätzlich: je größer die Pflegebedürftigkeit, desto umfangreicher die Leistungen. Festgelegt wird das anhand des sogenannten Pflegegrads. Dieser kann zwischen 1 und 5 liegen, wobei der Pflegegrad 1 die geringste und der Pflegegrad 5 die höchste Pflegebedürftigkeit darstellt.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, auf welche Leistungen Ihr Angehöriger Anspruch hat:

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Zur Erklärung: Pflegegeld gibt es für die Pflege durch Angehörige zu Hause und Pflegesachleistungen für die professionelle Pflege zu Hause. Bei Letzterer gibt es einen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung: Die gesetzliche Pflegekasse bezahlt den Pflegedienst direkt, privat Pflegeversicherte müssen den Dienst zunächst selbst bezahlen und sich das Geld von ihrer Pflegepflichtversicherung zurückholen.

Besitzt Ihr Angehöriger außerdem eine Pflegezusatzversicherung, kommt es auf die Variante an, welche Leistungen er zusätzlich zu jenen aus der Pflichtversicherung erhält.

  • Die Pflegetagegeldversicherung zahlt pro Tag und je nach Pflegegrad eine feste Summe, die der Angehörige mit ihr vereinbart hat.
  • Bei der Pflegekostenversicherung bekommt der Angehörige die reinen Pflegekosten ganz oder teilweise erstattet, die nach Unterstützung durch die Pflegepflichtversicherung noch übrig bleiben.
  • Die Pflegerentenversicherung zahlt einen tariflich vereinbarten monatlichen Rentenbetrag zur freien Verfügung. Wie hoch diese Rente ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab.

3. Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Um den Pflegegrad für die Pflegeversicherung zu bestimmen, wird in Deutschland ein standardisiertes Begutachtungsverfahren angewendet. Zuständig ist bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und Medicproof bei privat Versicherten.

Die Dienste schicken einen Gutachter zu Ihrem Angehörigen, nachdem Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads gestellt haben. Dieser prüft dann, wie selbstständig Ihr Angehöriger noch in verschiedenen Lebensbereichen ist. Dazu gehören unter anderem Mobilität (etwa Aufstehen, Treppensteigen), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (etwa Entscheidungen treffen, Gespräche führen) und Selbstversorgung (etwa Körperpflege, Essen, Ankleiden).

  • Lesen Sie auch: Wie wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt?
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