„Ja heißt Ja“

Unions-Minister denkt im Sexualstrafrecht um

11.06.2026 – 15:34 UhrLesedauer: 2 Min.

Hessens Justizminister: Christian Heinz prescht innerhalb der Union vor. (Quelle: Lando Hass/dpa/dpa-bilder)

Hessens Justizminister Heinz spricht sich für das Prinzip „Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht aus. Widerspruch kommt aus der eigenen Bundestagsfraktion.

Die Union bewegt sich in der Debatte um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) sprach sich nun für das Prinzip „Ja heißt Ja aus. „Hessen setzt sich beharrlich für den besseren Schutz von Frauen ein. Folglich unterstützen wir auch Initiativen anderer Länder, die dafür sorgen, dass Gewalt gegenüber ihnen weniger möglich und Täter besser strafrechtlich verfolgt werden können“, sagte der CDU-Politiker der Tageszeitung „Die Welt“. „Für uns ist klar: Vergewaltiger müssen die volle Härte des Rechtsstaates zu spüren bekommen und für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Heinz.

In Deutschland gilt bei Vergewaltigung seit November 2016 das Prinzip „Nein heißt Nein“. Das bedeutet, dass jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen eines anderen Menschen vorgenommen wird, strafbar ist. Die Ablehnung kann verbal oder etwa durch Abwehrbewegungen oder andere nicht-sprachliche Äußerungen des Widerwillens geäußert werden. Allerdings ist der Nachweis oft schwierig.

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Die Grünen legten daher zuletzt eine Gesetzes-Initiative zugunsten des sogenannten Konsensprinzips „Ja heißt Ja“ vor. „‚Ja heißt ja‘ ist für uns der richtige Weg, um Frauen endlich besser zu schützen“, sagte Hessens Justizminister Heinz und ergänzte: „Das strukturelle Problem zulasten von Frauen müssen wir endlich angehen und gesetzgeberisch nachbessern.“

Widerspruch kam hingegen aus der Unions-Bundestagsfraktion. „Das Konsensprinzip schürt bei den Betroffenen Hoffnungen auf eine bessere Strafverfolgung, die in der Realität polizeilicher Ermittlungen nicht eingelöst werden können“, sagte stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), der „Rheinischen Post.

Sexuelle Übergriffe würden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen stattfinden, so Krings. „Ob Staatsanwaltschaft und Gerichte einerseits beweisen müssen, dass das Opfer Widerstand geleistet hat oder Ablehnung zu erkennen gegeben hat, oder ob es andererseits darum geht, dass der Täter nachweislich eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, ändert an dieser Beweissituation strukturell nichts.“

Hubig für längere Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen

Sexualisierte Gewalt ist in Deutschland ein bedeutendes Problem. Die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025 belegt, dass die Zahlen im Bereich der Sexualdelikte weiter auf einem hohen Niveau sind. Die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen ist stark gestiegen. Eine aktuelle Untersuchung des Bundeskriminalamts legt außerdem offen, dass Frauen ein deutlich geringeres Sicherheitsgefühl haben als Männer.

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