Bundestagsbeschluss
Kunden haben jetzt ein Recht auf Reparatur
25.06.2026 – 22:34 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Bundestag stärkt die Rechte der Verbraucher: Elektrogeräte müssen vom Hersteller reparierbar gemacht werden.
Das Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern in Deutschland ein Recht auf Reparatur von Elektrogeräten einräumt. Die Neuregelung setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet Hersteller, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Zugleich müssen Geräte künftig so gebaut sein, dass Reparaturen grundsätzlich möglich sind.
Betroffen sind unter anderem Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets und E-Bikes. Wer einen Akku so verbaut, dass er sich nicht austauschen lässt, verstößt künftig gegen das Gesetz.
Garantie wird nach Reparatur verlängert
Für Verbraucher sieht die Neuregelung auch einen finanziellen Anreiz vor: Entscheiden sie sich bei einem defekten Gerät für eine Reparatur statt für einen Neukauf, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
Der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche Bitkom begrüßt das Gesetz. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder erklärte: „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen.“ Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband steht hinter der Neuregelung, fordert aber zusätzlich einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen.
