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Home » Hebammen atmen nach neuem Vertrag auf
Wirtschaft

Hebammen atmen nach neuem Vertrag auf

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 27, 2026
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Haftpflichtversicherung

Neuer Vertrag: Ein ganzer Berufsstand atmet auf


27.08.2026 – 13:06 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Hebammen protestieren (Archivbild): Die explodierenden Prämien in der Berufshaftpflicht trieben 2014 viele Hebammen auf die Straße. (Quelle: IMAGO / epd/imago)

Hebammen zahlen hohe Summen für ihre Berufshaftpflichtversicherung. Ein neuer Vertrag löst bei den Geburtshelfern nun Erleichterung aus.

Immer höhere Versicherungsbeiträge führten vor wenigen Jahren dazu, dass viele Hebammen ihren Beruf an den Nagel hängten. Über 5.000 Euro im Jahr zahlten Hebammen, die Geburtshilfe leisteten, für ihre Berufshaftpflichtversicherung – innerhalb von zehn Jahren hatten sich die Prämien vervierfacht. Vor allem für freiberufliche Hebammen war diese Summe häufig nicht zu stemmen. Regelmäßig erhöhten die wenigen Versicherer, die das Risiko überhaupt noch zeichnen wollten, die Preise.

Neuer Vertrag unterzeichnet

Jetzt gibt es aus Sicht der Hebammen positive Nachrichten. Der Deutsche Hebammenverband hat mit einem Versicherungskonsortium und dem Hevianna Versicherungsdienst einen neuen, bis 2031 gültigen Gruppenvertrag unterzeichnet. Dieser sieht für die rund 16.000 im Verband organisierten freiberuflich tätigen Hebammen vorläufig stabile oder sogar sinkende Versicherungsbeiträge vor. Zudem gilt der Vertrag für viereinhalb Jahre statt wie bislang nur drei Jahre, was für die Hebammen mehr Planbarkeit bedeutet. Auch werden höhere Versicherungssummen gezahlt.

„Wir sehen in dem neuen Vertrag ein positives Signal, dass unser Qualitätsmanagement immer besser belegt, wie hochwertig und sicher Hebammenarbeit umgesetzt wird“, kommentierte Annika Wanierke, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands, den Vertragsabschluss, dem 14-monatige Verhandlungen vorausgingen.

Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Hebammen sind berufsrechtlich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihre berufliche Tätigkeit verpflichtet. Zwar ist die Zahl der versicherungsrelevanten Kunstfehler bei Hebammen gering. Allerdings sind diese für die Versicherer mit immer höheren Kosten verbunden. Geburtsgeschädigte Kinder leben dank medizinischen Fortschritts länger, was die Kosten für die Versicherer erhöht. Gleichzeitig sprechen Gerichte den Familien höhere Entschädigungen zu.

Die Zahl an Versicherern, die überhaupt bereit sind, dieses Risiko einzugehen, ist gering – ein weiterer Faktor, der die Preise treibt. Umso entscheidender sind die Vertragsverhandlungen mit dem verbleibenden Versicherungskonsortium unter Führung der Bayerischen Versicherungskammer. Auch die Allianz, der HDI sowie die R+V sind an dem Konsortium beteiligt.

Maßgeblich für die verbesserten Vertragskonditionen war laut den Beteiligten die positive Schadenentwicklung bei den Hebammen mit Geburtshilfe. Auch ein neu eingeführtes Risikomanagementprogramm für Hebammen sowie die Akademisierung des Berufs – verbunden mit einer deutlich verbesserten Aus- und Fortbildung – spielen eine Rolle.

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