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Home » Ökonom schlägt Zuschlag statt Frührente vor
Wirtschaft

Ökonom schlägt Zuschlag statt Frührente vor

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 27, 2026
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Arbeitsmarktforscher Weber erklärt auf Anfrage von t-online dazu: „Bisher können Sie mit der Rente für besonders langjährig Versicherte Abschlagsfreiheit bekommen. Aber da Sie dann schon komplett abschlagsfrei sind, verbessern Sie sich nicht weiter, wenn Sie erst zur Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei meinem Vorschlag gäbe es statt Abschlagsfreiheit einen Sonderzuschlag, und ab einem Startalter gäbe es regulär durchgängig für jeden Monat späteren Rentenzugangs Zuschläge, zum Beispiel 0,5 Prozent.“

Wer also trotz 45 Versicherungsjahren nicht frühzeitig in Rente geht, sondern länger arbeitet, würde dafür nach Webers Vorstellung rentenrechtlich belohnt, statt durch das Weiterarbeiten einen Vorteil zu verlieren. Damit würde nicht nur die Lebensleistung langjährig Beschäftigter weiter anerkannt. Gleichzeitig würde auch das Rentensystem Menschen nicht dazu drängen, möglichst früh aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden. Denn das ist eines der Hauptargumente gegen die bisherige „Rente mit 63“: Sie entzieht dem Arbeitsmarkt erfahrene Beschäftigte – in einer Zeit, in der viele Branchen ohnehin unter Fachkräftemangel leiden.

Was passiert mit Menschen, die gesundheitlich nicht mehr können?

Ein häufiger Einwand gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ lautet: Was ist mit Menschen, die nach jahrzehntelanger Arbeit körperlich oder psychisch nicht mehr durchhalten? Auch darauf gibt Weber eine Antwort.

Für gesundheitliche Härtefälle soll die Absicherung aus seiner Sicht stärker über die Erwerbsminderungsrente laufen. Diese gibt es schon heute für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.

Bei der Erwerbsminderungsrente werden Betroffenen für die Zeit bis zur Regelaltersgrenze fiktive Rentenpunkte gutgeschrieben. Zugleich fallen Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat an, wenn man vor der für die Erwerbsminderungsrente geltenden Altersgrenze in Rente geht. Maximal sind es 10,8 Prozent. Eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag kann ab 65 Jahren bezogen werden. Allerdings wird diese Rentenart im Schnitt schon mit 54 Jahren beantragt, der maximal mögliche Abschlag von 10,8 Prozent ist also die Regel.

Weber schlägt niedrigere Abschläge vor

Für besonders langjährig Versicherte will Weber diese Abschläge mildern – von 0,3 auf 0,2 Prozent pro Monat. Dadurch könnten Härtefälle trotz Abschaffung der bisherigen „Rente mit 63“ eine ähnliche Rentenhöhe erreichen. „Die Vorteile sind, dass die Erwerbsminderungsrente schon existiert, man keine neuen komplizierten Ausnahmeregeln braucht und man keine Stufe bei 45 Beitragsjahren hätte, bis zu der sich gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte noch durchschleppen müssten“, so Weber.

Auch die Rentenkommission hatte Ausnahmen für Härtefälle empfohlen. Nach Plänen von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) soll es künftig eine „Schutzrente für langjährig Versicherte“ geben. Diese soll besonders belasteten oder gesundheitlich eingeschränkten Versicherten, die auf mindestens 35 Beitragsjahre kommen, weiterhin einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Nach den bisherigen Plänen wäre dafür eine individuelle Gesundheitsprüfung nötig.

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