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Home » Grüne wollen „Nur Ja heißt Ja“ jetzt festschreiben
Politik

Grüne wollen „Nur Ja heißt Ja“ jetzt festschreiben

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 23, 2026
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Grüne wollen „Nur Ja heißt Ja“ jetzt festschreiben

Sexualstrafrecht

„Schweigen ist keine Zustimmung“


23.04.2026 – 17:30 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0852091136Vergrößern des Bildes

„Nur Ja heißt Ja“: Die Grünen wollen ein strengeres Sexualstrafrecht. (Quelle: IMAGO/Ardan Fuessmann/imago)

„Nein heißt Nein“ gilt seit zehn Jahren. Den Grünen reicht das nicht aus. Sie wollen das Sexualstrafrecht verschärfen, aber im Bundestag stößt ihr Vorschlag auf Widerstand.

Lena Gumnior beendet ihre Rede mit einem Appell. „Wir wollen nicht länger warten. Und wir können auch nicht länger warten“, sagt die Grünen-Politikerin am Donnerstag im Plenum des Deutschen Bundestags. Sie spricht über ein wichtiges Anliegen, nämlich die Frage: Wann ist Sex einvernehmlich?

Die Grünen wollen die Strafbarkeit sexueller Handlungen aber konsequent an das Fehlen einer Zustimmung knüpfen. Das heißt: Alle Beteiligten müssen ihr Einverständnis geben. In etlichen anderen europäischen Staaten wie Spanien, Frankreich oder Schweden gilt diese Regelung bereits.

Den Grünen geht die bisherige „Nein heißt Nein“-Regelung nicht weit genug. „Die Abwesenheit eines ausdrücklichen Widerspruches darf (…) nicht als Zustimmung gewertet werden“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Die Rechtsprechung erfasse insbesondere nicht solche Fälle flächendeckend, in denen betroffene Personen aufgrund einer traumatischen Reaktion nicht in der Lage seien, ihren Gegenwillen aktiv zu äußern oder körperlichen Widerstand zu leisten.

„Schweigen, Passivität oder das Unterlassen von Gegenwehr stellen für sich genommen noch keine Zustimmung dar“, heißt es weiter. Die Zustimmung kann nach den Plänen der Grünen „sowohl explizit als auch konkludent“ geäußert werden. Konkludent bedeutet, dass die Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten, also ohne ausdrückliche Worte, gegeben werden kann. Es sind also auch Mimik und/oder Gestik möglich. Aktuell gilt nur, dass strafbar ist, wenn ein Täter ausnutzt, dass jemand nicht richtig zustimmen kann, also das Opfer „in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist“.

Eine Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Portals „web.de News“. Demnach würden es 67 Prozent der Deutschen positiv oder eher positiv bewerten, wenn jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Einwilligung unter Strafe gestellt werden würde.

Union und AfD erteilten dem Entwurf der Grünen dennoch eine klare Absage. Die CDU-Abgeordnete Tijen Ataoğlu nannte die Pläne der Grünen „unseriös“. Theoretisch und gesellschaftlich seien diese zwar absolut vertretbar, in der Praxis würde die Verschärfung aber „ganz wenig verändern“, sagte sie im Bundestag. Die CSU-Abgeordnete Susanne Hierl monierte, dass im Zweifel weiter Aussage gegen Aussage stehe, dann gelte: im Zweifel für den Angeklagten.

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