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Home » Darknet-Plattform mit Todeslisten: Drei Jahre Haft
Politik

Darknet-Plattform mit Todeslisten: Drei Jahre Haft

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 19, 2026
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Darknet-Plattform mit Todeslisten: Drei Jahre Haft

Prozess

Darknet-Plattform mit Todeslisten: Drei Jahre Haft

Aktualisiert am 19.06.2026 – 15:16 UhrLesedauer: 3 Min.

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Rechtsradikaler soll im Darknet zu Mordanschlägen auf Politiker aufgerufen haben. (Archivbild) (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-bilder)

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Ein rechtsradikaler Informatiker hat eine Darknet-Plattform betrieben, auf der zu Mordanschlägen auf Politiker aufgerufen wurde. Nun ist das Urteil gefallen.

Für den Aufruf im Darknet zur Ermordung deutscher Politiker, Richter, Staatsanwälte und Wissenschaftler ist ein Rechtsextremist aus Dortmund zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 50-jährigen Informatiker schuldig.

Er habe die Plattform „Assassination Politics“ (Politik der Attentate) geschaffen und betrieben, auf der Politiker-Todeslisten veröffentlicht, Krypto-Kopfgeld für deren Ermordung eingeworben und Anleitungen zu Mordanschlägen und Bombenbau mitgeliefert wurden. Das Bundeskriminalamt hatte die Plattform abgeschaltet.

Das Gericht sprach den Deutsch-Polen wegen Terrorfinanzierung, Anleitung zum illegalen Waffenbau und Anleitung zu Terroranschlägen schuldig. So habe er Anleitungen zum Bau von Bomben aus Düngemitteln und zur Herstellung von Napalm ins Darknet eingestellt.

„Überzeugter Rechtsextremist“

„Der Angeklagte ist überzeugter Rechtsextremist und vorbestraft“, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe Kontakte in die Dortmunder Neonazi-Szene unterhalten und an einem Gedenkmarsch für den Neonazi Siegfried Borchardt („SS-Siggi“) teilgenommen.

Er selbst habe auf der Plattform geschrieben, dass diese der gewaltsamen Einflussnahme auf die Politik diene. Seine Behauptung im Prozess, es habe sich lediglich um eine Provokation der Justiz gehandelt, sei eine „äußerst fernliegende“ Schutzbehauptung.

Vielmehr habe er sich sehr darum bemüht, nicht aufzufliegen und deshalb auch die Kryptowährung Monero verwendet, weil deren Zahlungsweg kaum nachvollziehbar sei. Der Angeklagte habe auf einen gewaltsamen Umsturz hingearbeitet.

Der 50-Jährige hatte fiktive Strafakten erstellt und zu Attentaten etwa auf die Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU) aufgerufen. Der Virologe Christian Drosten und die Biontech-Gründer hätten ebenso auf seiner Todesliste gestanden.

Er wolle sich in die Politik gar nicht einmischen, behauptete der 50-Jährige in seinem Schlusswort: „Aus Sicht eines Nationalsozialisten besteht kein Grund, in die Politik einzugreifen.“

Wiederholt stellte sich der Informatiker als Justizopfer dar. Fünf Rechtsanwälte hätten sich gegen ihn verschworen, eine Richterin habe die Beweisaufnahme gefälscht, so seine Behauptung.

Kopfgeld in Kryptowährung

Besucher seiner Plattform sollten in der Kryptowährung Monero Geld spenden, das an erfolgreiche Attentäter ausgezahlt werden sollte.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Angeklagten fünf Jahre Haft gefordert, der Verteidiger Freispruch. Er kündigte Revision an. Weil kein Geld eingegangen sei, handele es sich nur um versuchte Terrorfinanzierung und die sei nicht strafbar, argumentierte er.

Der Angeklagte hatte ein Teilgeständnis abgelegt und eingeräumt, die Plattform erstellt und betrieben zu haben. In seiner Wohnung seien neun Hitler-Büsten entdeckt worden. Diese seien mit Hilfe eines 3D-Druckers angefertigt worden, sagte der Richter.

Radikalisierung und Verschwörungstheorien

Der Rechtsradikale wurde seit 2020 als politisch motivierter Straftäter der Reichsbürger-Szene eingeordnet. In der Corona-Pandemie hatte er als Maskenverweigerer auf Polizisten eingeschlagen und zwei von ihnen zum Teil erheblich verletzt. Dafür war der Mann rechtskräftig zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden – nun droht ihm zusätzlich der Widerruf dieser Bewährung.

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