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Home » Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur greift noch nicht
Politik

Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur greift noch nicht

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 17, 2026
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Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur greift noch nicht

Schutz wichtiger Anlagen

Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur greift noch nicht

Aktualisiert am 17.04.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Brandanschlag auf die Stromversorgung in Berlin mitten im Winter hat gezeigt, welche Auswirkungen Angriffe auf die Infrastruktur haben können. (Symbolbild) (Quelle: Britta Pedersen/dpa/dpa-bilder)

Das neue Kritis-Dachgesetz gilt bereits. Doch Verordnungen fehlen und auch die Registrierung ist technisch nicht möglich. Daher lassen die Maßnahmen zum Schutz wichtiger Anlagen auf sich warten.

Das neue Gesetz zum Schutz wichtiger Infrastruktur vor Angriffen von Kriminellen, Extremisten und ausländischen Geheimdiensten hat einen Monat nach seinem Inkrafttreten noch keinerlei Wirkung entfaltet. Denn bestimmte staatliche Vorgaben, wie die Betreiber wichtiger Anlagen und Institutionen diesen Schutz sicherstellen sollen, fehlen bislang ebenso wie ein entsprechendes Meldeportal. Besser läuft es dagegen beim Schutz der kritischen Infrastruktur vor Cyberangriffen.

Das Kritis-Dachgesetz trat am 17. März in Kraft. Es lege den Rahmen und die weiteren Prozesse zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastruktur fest und solle noch „durch mehrere Rechtsverordnungen konkretisiert werden“, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage mit. Bis das so weit ist, könnte allerdings noch einige Zeit vergehen, denn ein Teil dieser Rechtsverordnungen bedürfen auch noch der Zustimmung des Bundesrates. Und die Länderkammer hatte schon das Gesetz im März erst nach einigem Geruckel passieren lassen.

Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden, auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen. Das Kritis-Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Die Länder kritisierten insbesondere, dass nach dem Gesetz zur kritischen Infrastruktur nur Einrichtungen zählen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Aus ihrer Sicht ist dieser Schwellenwert viel zu hoch – sie plädierten vergeblich für eine Absenkung auf 150.000 Menschen.

Auf die Frage, wann die Kritis-Betreiber die Registrierung abgeschlossen haben müssen, heißt es aus dem Ministerium, sobald die Rechtsverordnungen zur Identifizierung von kritischen Anlagen sowie die technischen Voraussetzungen für die Registrierung vorlägen, würden die Betreiber ausreichend Zeit dafür erhalten. Es werde ein gemeinsames Registrierungs- sowie Meldeportal für das BSI-Gesetz sowie das Kritis-Dachgesetz geben, kündigte der Sprecher an.

Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und Bundesbehörden, die für die Versorgung der Bevölkerung wichtig sind, mehr zu tun, um sich vor IT-Ausfällen und Cyberangriffen zu schützen. Es trat am 6. Dezember in Kraft. Mehr als 15.000 Betreiber von Anlagen und Institutionen, die für das Gemeinwesen relevant sind, haben sich seither auf einem dafür geschaffenen Meldeportal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert. Dieses Portal soll mittelfristig so ausgebaut werden, dass dort dann eines Tages auch die Angaben zum physischen Schutz von Infrastruktur hinterlegt und entsprechende Vorfälle gemeldet werden können.

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