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Home » Gericht weist Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ab
Panorama

Gericht weist Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ab

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 4, 2026
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Gericht weist Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ab

Prozess in Rostock

Mordfall Fabian: Gericht lehnt Antrag der Mutter ab


Aktualisiert am 04.06.2026 – 10:33 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der kleine Fabian gemeinsam mit seiner Mutter Dorina (Archivbild): Der Vorsitzende Richter Holger Schütt warnte die Zuschauer vor schwer zu ertragenen Fotos, die im Prozess gezeigt würden. (Quelle: SchwarckMedia)

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Im Mordfall Fabian wird am Donnerstag ein Rechtsmediziner öffentlich über die Obduktion des Leichnams berichten. Die Mutter des getöteten Kindes hatte versucht, dies zu verhindern.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian hat das Landgericht Rostock am Donnerstag den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Ein entsprechender Antrag hatte die als Nebenklägerin vertretene Mutter Fabians gestellt.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung der Angeklagten Gina H. hatten den Antrag abgelehnt. Einer ihrer Anwälte erklärte, er könne den Antrag zwar menschlich verstehen, berichtet der „Stern“. Es seien jedoch bereits einige schreckliche Bilder im Verlauf des Prozesses gezeigt worden.

  • Leichenfund am Tümpel: Satz von Gina H. macht Polizist stutzig
  • Mordprozess wirft neue Fragen auf: Fabians Blut in Auto entdeckt – Expertin macht Aussage

Staatsanwalt: Obduktionsbericht „von essenzieller Bedeutung“

Oberstaatsanwalt Oliver Schlex hatte zuvor argumentiert, dass die Öffentlichkeit zwar ausgeschlossen werden könne, wenn der höchstpersönliche Lebensbereich betroffen sei. „Das gilt nicht, wenn öffentliches Interesse überwiegt“, zitiert ihn die „Bild“-Zeitung. Außerdem habe man in dem Prozess bereits mehrfach über die „belastende Auffindesituation“ gesprochen. Dies sei für die Verhandlung „von essenzieller Bedeutung“.

Im Anschluss an die Ausführungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatte sich das Gericht für etwa eine Viertelstunde für Beratungen zurückgezogen. Im Anschluss erklärte der Richter, dass der Antrag der Nebenklage abgelehnt werde.

Die Anwältin der Mutter hatte zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde verwiesen. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Wegen Mordes ist die 30-jährige Gina H. angeklagt, die bislang zu den Vorwürfen schweigt.

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