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Home » Gericht stärkt Verlage gegen Falschinfos
Digital

Gericht stärkt Verlage gegen Falschinfos

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 12, 2026
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Gericht stärkt Verlage gegen Falschinfos

Landgericht München I

Google haftet für KI-Lügen: Dieses Urteil könnte alles verändern

12.06.2026 – 14:04 UhrLesedauer: 2 Min.

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Google-Suche: Nach einem Urteil des Landgerichts München I haftet das Unternehmen für die generierten KI-Übersichten. (Quelle: epd/imago)

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Ein Münchner Gericht hat Google für falsche KI-Antworten haftbar gemacht. Das Urteil könnte die digitale Welt grundlegend verändern.

Der Suchmaschinenbetreiber Google kann für falsche Antworten, die von seiner hauseigenen Künstlichen Intelligenz (KI) generiert wurden, in die direkte Haftung genommen werden. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer am Landgericht München I entschieden. Das möglicherweise wegweisende Urteil für die digitale Welt ist noch nicht rechtskräftig, da Google Rechtsmittel einlegen kann.

Im konkreten Fall hatten zwei Münchner Verlage gegen den Internetkonzern geklagt. Googles „Übersicht mit KI“ hatte die Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, unseriösen Geschäftspraktiken und Abo-Fallen in Verbindung gebracht. Die KI vermischte dabei Informationen über andere, tatsächlich dubiose Unternehmen mit den Klägerinnen und erfand Zusammenhänge, die selbst in den von Google verlinkten Quellen überhaupt nicht existierten.

  • Digitale Souveränität: So will die EU Europas Daten aus US-Clouds holen
  • Bekanntes Problem: Google schreibt Google mit zwei P – das steckt dahinter

KI-Antworten sind Googles eigene Worte

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine KI-Übersicht rechtlich genauso zu behandeln ist wie klassische Suchergebnisse. Google hatte argumentiert, dass das Unternehmen nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich sei und sich die Inhalte Dritter in der Übersicht nicht zu eigen mache.

Das Landgericht wies diese Argumentation deutlich zurück. Es entschied, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht um eine bloße Anzeige oder Verlinkung von Suchergebnissen handelt, sondern um einen eigenen, der Suchmaschinenbetreiberin zurechenbaren Inhalt. Da die KI die Ergebnisse in eigenen Worten zusammenfasse, inhaltlich auswerte und strukturiert präsentiere, schaffe Google damit völlig eigenständige, neue Aussagen, die über die bloßen Links hinausgingen. Entsprechend greife hier auch nicht die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche Suchmaschinenbetreiber bei der reinen Auflistung von Drittinhalten vor einer direkten Haftung schütze.

Nutzer sind keine Faktenprüfer für Google

Auch Googles Verteidigungslinie, die Nutzer könnten die Quellen ja selbst anhand der Links überprüfen und wüssten ohnehin, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, ließ das Gericht nicht gelten. Die Kammer betonte, dass die KI-Übersicht eine „abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt“ darstelle. Es gebe für den Leser keinerlei Hinweis auf inhaltliche Unzuverlässigkeiten, weshalb die bloße Möglichkeit zur Nachrecherche den Konzern nicht von seiner Haftung für Rufschädigungen befreie.

Das Gericht untersagte Google die weitere Verbreitung der falschen Behauptungen und verurteilte den Konzern zur Übernahme von 80 Prozent der Verfahrenskosten. Ein Google-Sprecher erklärte dazu: „Wir investieren viel in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert.“ Man werde die noch nicht rechtskräftige Entscheidung sorgfältig prüfen.

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