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Home » «Gelebte Frauenpolitik»: Warken verteidigt Reformpläne
Politik

«Gelebte Frauenpolitik»: Warken verteidigt Reformpläne

MitarbeiterBy MitarbeiterApril 17, 2026
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«Gelebte Frauenpolitik»: Warken verteidigt Reformpläne

Gesundheitskosten

„Gelebte Frauenpolitik“: Warken verteidigt Reformpläne

Aktualisiert am 17.04.2026 – 05:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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Aus Sicht von Warken ist die beitragsfreie Mitversicherung ein Beschäftigungshemmnis. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

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Die Gesundheitsministerin plant ein großes Sparpaket. Im Zuge dessen will sie auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern abschaffen. Aber nicht nur aus finanziellen Gründen.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihren Plan zur Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern verteidigt. „Es geht mir hier nicht nur um Beitragsgerechtigkeit oder Mehreinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, sei auch ein Beschäftigungshemmnis.

Die vorgeschlagene Änderung halte sie daher auch in der Sache für richtig. „Das ist gelebte Frauenpolitik und fördert Eigenständigkeit und Vorsorge – vor allem auch bei der Rente“, so Warken. Schon wenn jemand einen sogenannten Midi-Job über 603 Euro annehme, sei er selbst krankenversichert. Das werde beim derzeitigen Mindestlohn mit einer Arbeitszeit von 11 Stunden pro Woche erreicht.

CSU fordert Steuergeld für Bürgergeldempfänger

Die CSU argumentiert dagegen, es könne nicht sein, dass die Beitragszahler jährlich 10 bis 12 Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger zahlen müssten, Ehepartner aber aus der solidarischen Mitversicherung herausgedrängt würden. Sie fordert deshalb, die Kassenbeiträge von Bürgergeldempfängern zumindest teilweise aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

„Es gibt richtige Ansätze in dem Paket von Gesundheitsministerin Warken, etwa dass die Ausgaben nicht stärker steigen sollen als die Einnahmen und dass jeder seinen Beitrag leisten muss“, sagte der bayerische CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek dem „Stern“. „Doch ist das alles gut gemeint, aber nicht tragfähig, wenn der Einstieg in die versicherungsfremden Leistungen nicht gelingt.“ Er verlangte, der Bund müsse die Beiträge für die Bezieher von Grundsicherung bezahlen. „Mindestens der Einstieg in eine stärkere Übernahme der Kosten muss zwingend Teil dieses Pakets werden.“

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) lehnt es ab, die Beiträge der Bürgergeldempfänger voll aus dem Bundesetat zu finanzieren. Seinen Angaben zufolge würde das den Bundeshaushalt um 12 Milliarden Euro belasten. Auch Warken hat bereits deutlich gemacht, dass der Koalition im Moment haushaltstechnisch die Hände gebunden seien.

Gutverdiener sollen höhere Beiträge zahlen

Die Gesundheitsministerin hat Kernpunkte eines Sparpakets vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen um 20 Milliarden Euro entlasten soll. Dabei will sie auch Gutverdiener stärker heranziehen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, solle 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden, heißt es in einem Referentenentwurf, der nun in die regierungsinterne Abstimmung ging.

Aktuell liegt diese Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen. Der zusätzliche Aufschlag von 300 Euro außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen.

Das Ministerium konkretisiert damit Sparbeiträge, Zuzahlungen und Einschnitte, die auf Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsbranche zukommen können. Der Fokus liege auf einem „ausgewogenes Gesamtpaket“, erklärte das Ressort. Es solle „keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren“ geben. Der Entwurf soll am 29. April ins Kabinett kommen.

3,5 Prozent Beitragszuschlag statt beitragsfreier Mitversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten soll beschränkt werden. Gehe ein Lebenspartner aus freier Entscheidung keiner Erwerbstätigkeit nach, sei es angemessen, dass sich der erwerbstätige Partner an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Entwurf. Beitragsfrei mitversichert sein sollen noch Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.

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