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Home » Falsche Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber: So wehren Sie sich
Wirtschaft

Falsche Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber: So wehren Sie sich

MitarbeiterBy MitarbeiterJanuar 29, 2026
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Falsche Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber: So wehren Sie sich

Arbeitsrecht

Falsche Arbeitszeiterfassung durch Arbeitgeber: Was tun?


Aktualisiert am 29.01.2026 – 07:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Mitarbeiter hält einen Chip vor ein Lesegerät (Symbolbild): Bei der Arbeitszeiterfassung können Fehler passieren. (Quelle: imago stock&people)

Egal, ob die Arbeitszeit elektronisch oder per Stundenzettel erfasst wird: Fehler sind ein beiden Fällen möglich. Wie sich Arbeitnehmer wehren können.

Arbeitszeit gegen Lohn – das ist der Deal, wenn Sie als Angestellter arbeiten. Doch was, wenn Sie laut Ihrem Arbeitgeber weniger Stunden im Dienst gewesen sein sollen, als Sie tatsächlich geleistet haben? t-online erklärt, was Sie bei falscher Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber tun können.

Typische Fälle, in denen Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter falsch erfassen, sind System- oder Eingabefehler. Das ist misslich, aber in der Regel nur ein Versehen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit vorsätzlich falsch erfassen, also Arbeitszeitbetrug begehen.

„Eine bewusst falsche Erfassung von Arbeitszeiten dürfte es vor allem in Beschäftigungsbereichen geben, in denen die korrekte Erfassung Rechtsverstöße offenbaren würde“, sagt Nathalie Oberthür, Rechtsanwältin und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), t-online.

Als Beispiele nennt sie Verstöße gegen das Mindestlohn- oder Arbeitszeitgesetz, Schwarzarbeit sowie vermeintliche Minijobs, die gar keine sind. „Aus diesem Grund gibt es in verschiedenen Branchen gesetzlich geregelte Pflichten zur ordnungsgemäßen Arbeitszeiterfassung“, so Oberthür.

Eine falsche Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber können Arbeitnehmer nur erkennen, indem sie die Angaben mit selbst erstellten Aufzeichnungen abgleichen. Bemerken sie Unstimmigkeiten, sollten sich Arbeitnehmer laut Oberthür beim Arbeitgeber oder – wenn vorhanden – beim Betriebsrat beschweren. Hilft das nichts, können sie „einen Rechtsanwalt einschalten, gegebenenfalls auch die zuständigen Aufsichtsbehörden“, rät die Fachanwältin.

Um Arbeitszeitbetrug seitens des Arbeitgebers nachweisen zu können, kommen Arbeitnehmer nicht um zusätzliche Arbeit herum: „Nachweisen kann man die eigenen Arbeitszeiten nur durch sorgfältig geführte eigene Aufzeichnungen“, sagt Nathalie Oberthür.

Verstöße gegen gesetzlich geregelte Pflichten zur Zeiterfassung ziehen ein Bußgeld für den Arbeitgeber nach sich. Zahlt er seinen Mitarbeitern aufgrund der falsch erfassten Arbeitszeit zudem zu wenig Gehalt aus, liegt mitunter eine Ordnungswidrigkeit vor. Das ist der Fall, wenn er den Mindestlohn nicht zahlt. Nicht zuletzt kann der Arbeitgeber auch nach § 266a Strafgesetzbuch (Vorenthalten von Arbeitsentgelt) zur Rechenschaft gezogen werden.

Darüber hinaus ist denkbar, dass Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug begehen, um weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Dann begehen sie unter anderem den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Mögliche Folgen sind neben der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern Freiheitsstrafe sowie das Verbot, das Gewerbe weiter auszuüben.

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