Close Menu
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Gerade angesagt

Philharmonie in Berlin soll saniert werden – Kosten hoch

September 29, 2026

Helmut Kohls Fahrer Eckhardt Seeber ist tot

September 29, 2026

Rummenigge-Attacke auf Hoeneß und Hainer – das steckt dahinter

September 29, 2026

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

September 29, 2026

„Inglourious Basterds“ mit Brad Pitt: Diesen Sonntag im TV

September 29, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
Deutsch Sprechen
Abonniere jetzt
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Wirtschaft
  • Gesundheit
  • Digital
  • Leben
  • Mobilität
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Unterhaltung
    • Im Trend
    • Pressemitteilung
Deutsch Sprechen
Home » Ein Kaffee kann zur fristlosen Kündigung führen
Wirtschaft

Ein Kaffee kann zur fristlosen Kündigung führen

MitarbeiterBy MitarbeiterSeptember 4, 2026
Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Zehn Minuten Pause

So schnell wird aus Kaffee ein Kündigungsgrund


Aktualisiert am 04.09.2026 – 10:11 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Kaffee einschenken: Kann eine kurze Pause zur fristlosen Kündigung führen? (Quelle: igoriss)

Kurz raus, Kaffee holen, wieder rein: Für viele ganz normal. Ein Urteil zeigt, warum selbst wenige Minuten zur Kündigungsfalle werden können.

Ein kurzer Kaffee zwischendurch gehört für viele zum Arbeitsalltag. Kurz durchatmen, einen Espresso holen, vielleicht ein paar Worte wechseln – das wirkt harmlos. Doch bleiben Beschäftigte währenddessen im Zeiterfassungssystem eingeloggt, kann aus der Kaffeepause schnell ein heikler Vorwurf werden: Arbeitszeitbetrug.

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az. 13 Sa 1007/22) zeigt, wie ernst Gerichte solche Fälle nehmen. Denn ein Kaffee während der Arbeitszeit kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen – vor allem dann, wenn weitere Umstände hinzukommen, die das Verhalten noch verschlimmern. Worauf sollten Arbeitnehmer achten, damit aus einer kurzen Pause kein Risiko für den Job wird?

Zehn Minuten reichen für eine fristlose Kündigung

Im konkreten Fall arbeitete die Klägerin seit 2013 als Raumpflegerin in einem Betrieb mit rund 50 Beschäftigten. Am 8. Oktober 2021 loggte sie sich um 7.20 Uhr in das System ein. Gegen 8.30 Uhr verließ sie den Arbeitsplatz für mindestens zehn Minuten, um in einem Café gegenüber einen Kaffee zu trinken – ohne sich vorher abzumelden oder die Pause zu erfassen.

  • Fristlos entlassen: Diese Grenzüberschreitung am Arbeitsplatz hat Folgen
  • Arbeitszeitbetrug: Diese privaten Erledigungen können zum Problem werden

Der Arbeitgeber kündigte ihr am 27. Oktober 2021 fristlos, hilfsweise ordentlich. Heißt: Der Arbeitgeber kündigte vorsorglich doppelt, zusätzlich ganz normal mit Kündigungsfrist, falls die fristlose Kündigung später vor Gericht unwirksam sein sollte.

Die Klägerin klagte dagegen. Doch das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte: Die außerordentliche Kündigung bleibt wirksam. Das Gericht stellte klar, dass es nicht auf die genaue Dauer der Pause ankommt – sondern auf den Vertrauensverlust, der durch falsche Arbeitszeiterfassung entsteht.

Wenn Leugnen alles noch schlimmer macht

Das Gericht betonte: Wer seine Arbeitszeit selbst dokumentiert, trägt eine besondere Verantwortung. Der Arbeitgeber muss sich darauf verlassen können, dass diese Angaben stimmen. Wer das Zeiterfassungssystem wissentlich missbraucht, verletzt seine Pflichten erheblich – und zerstört damit das Vertrauen des Arbeitgebers.

  • Mobbing, Diebstahl und sexuelle Belästigung: Verhaltensbedingte Kündigung
  • Gründe und Beispiele: Wann eine personenbedingte Kündigung erlaubt ist

Besonders schwer wog in dem Fall das Verhalten der Frau nach ihrer Rückkehr: Als der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin ansprach, leugnete sie zunächst mehrfach, überhaupt im Café gewesen zu sein. Erst als der Arbeitgeber ankündigte, ihr Fotos davon zeigen zu wollen, räumte sie den Cafébesuch ein. Dieses sogenannte Nachtatverhalten bewertete das Gericht als so gravierend, dass es zu einem „irreparablen Vertrauensverlust“ geführt habe.

Arbeitsrecht: Muss der Arbeitgeber nicht erst abmahnen?

Im Arbeitsrecht gilt oft der Grundsatz: erst abmahnen, dann kündigen. Doch davon gibt es Ausnahmen. Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte: Bei einem vorsätzlichen Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung wirksam sein.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Ähnliche Neuigkeiten

Wirtschaft

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

September 29, 2026
Wirtschaft

Traditions-Brauerei schließt nach 400 Jahren für immer

September 29, 2026
Wirtschaft

Wann kann ich in Rente gehen?

September 29, 2026
Wirtschaft

Autohersteller gibt Milliarden-Deal mit Gotion bekannt

September 29, 2026
Wirtschaft

400-jährige Tradition endet für immer

September 29, 2026
Wirtschaft

Westdeutsche erben 95 Prozent des deutschen Vermögens

September 29, 2026

Abonnieren Sie Neuigkeiten

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates aus Deutschland direkt in Ihren Posteingang.

Redakteurfavoriten

Helmut Kohls Fahrer Eckhardt Seeber ist tot

September 29, 2026

Rummenigge-Attacke auf Hoeneß und Hainer – das steckt dahinter

September 29, 2026

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

September 29, 2026

„Inglourious Basterds“ mit Brad Pitt: Diesen Sonntag im TV

September 29, 2026

Anwohner schikanieren Wanderer – Hüttenwirte mit radikaler Lösung

September 29, 2026
Neueste Beiträge

Schlaganfälle treffen immer häufiger eine Altersgruppe

September 29, 2026

Leiche treibt im Tegeler See – Berliner Mordkommission übernimmt

September 29, 2026

Neuer Marinehafen soll in Emden entstehen

September 29, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Deutsch Sprechen. All Rights Reserved.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Geschäftsbedingungen
  • Kontakt

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.