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Home » DRV warnt vor Kürzung – höherer Beitrag ab 2027 möglich
Wirtschaft

DRV warnt vor Kürzung – höherer Beitrag ab 2027 möglich

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 11, 2026
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DRV warnt vor Kürzung – höherer Beitrag ab 2027 möglich

Folgen für Millionen Beschäftigte

Rentenversicherung warnt vor Regierungsplänen


11.06.2026 – 15:43 UhrLesedauer: 2 Min.

Deutsche Rentenversicherung: Millionen Beschäftigte könnten bereits im kommenden Jahr mehr von ihrem Bruttolohn abgeben müssen.Vergrößern des Bildes

Deutsche Rentenversicherung: Millionen Beschäftigte könnten bereits im kommenden Jahr mehr von ihrem Bruttolohn abgeben müssen. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)

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Weniger Netto vom Brutto: Wegen geplanter Kürzungen im Bundeshaushalt könnten die Rentenbeiträge früher steigen als erwartet.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) warnt vor steigenden Rentenbeiträgen bereits im kommenden Jahr. Grund ist die geplante Kürzung von Bundeszuschüssen im Haushalt 2027. Nach Berechnungen der Rentenversicherung würde das dazu führen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 0,1 Prozentpunkte mehr zahlen müssten. Der Beitragssatz läge dann bei 18,8 Prozent. Für Millionen Beschäftigte würde das höhere Abzüge vom Bruttolohn bedeuten. Arbeitgeber hätten höhere Lohnkosten.

Anlass für die Warnung sind die Eckwerte zum Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung bis 2030. Darin ist vorgesehen, die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung im Jahr 2027 um vier Milliarden Euro zu kürzen.

DRV zahlt Leistungen, für die nie eingezahlt wurde

Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung, kritisierte die Pläne deutlich. „Kürzungen der Bundesmittel bedeuten zwangsläufig höhere Beiträge für Beschäftigte und Arbeitgeber“, sagte er auf der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung in Potsdam. Nicht beitragsgedeckte Leistungen müssten aus Steuermitteln und nicht aus den Beiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern finanziert werden.

Die Rentenversicherung verweist darauf, dass sie zahlreiche gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernimmt, die nicht durch Beiträge gedeckt sind. Dazu zählen Leistungen, die politisch gewollt sind, aber nicht auf eigenen Beitragszahlungen der Versicherten beruhen – etwa die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.

Bundesregierung hat Steuermittel versprochen

Nach Angaben der Rentenversicherung klafft inzwischen eine Lücke von rund 40 Milliarden Euro pro Jahr zwischen den nicht beitragsgedeckten Leistungen und den Bundeszuschüssen. Die geplante Kürzung würde diese Differenz weiter vergrößern. Besonders kritisch sieht die DRV die Kürzungspläne, weil der Gesetzgeber mit dem Rentenpaket 2025 zugleich beschlossen hatte, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie die sogenannte Mütterrente III aus Steuermitteln zu finanzieren.

Bislang galt der Rentenbeitrag von 18,6 Prozent für 2027 als gesichert. Denn die Rentenversicherung kann noch auf einen finanziellen Puffer zurückgreifen: die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage. Diese dient dazu, Beitragsschwankungen abzufedern und den Beitragssatz stabil zu halten. Fällt sie unter die gesetzlich vorgesehene Mindesthöhe, muss der Beitragssatz angepasst werden.

Die Nachhaltigkeitsrücklage lag Ende 2025 noch bei 41,3 Milliarden Euro, wird bis Ende 2026 aber voraussichtlich auf 1,0 Monatsausgaben sinken und im Laufe des Jahres 2027 weitgehend aufgebraucht sein. „Um ein Absinken der Rücklage unter die Mindesthöhe von 0,3 Monatsausgaben zu verhindern, wird 2028 eine Anhebung des Beitragssatzes auf 19,9 Prozent erforderlich“, erläuterte Gunkel.

Und womöglich eben auch eine frühere Anhebung auf 18,8 Prozent, wenn die Kürzung des Bundeszuschusses 2027 so kommt wie geplant.

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