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Home » Dobrindt will Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben
Politik

Dobrindt will Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 22, 2026
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Dobrindt will Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben

„Wer hier herkommt, soll arbeiten können“

Dobrindt will Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben


22.02.2026 – 06:55 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): In Zukunft sollen Asylbewerber nach drei Monaten in Deutschland arbeiten dürfen. (Quelle: IMAGO/Jürgen Heinrich/imago)

Wer als Asylbewerber in Deutschland ankommt, darf nicht direkt arbeiten. Geht es nach Alexander Dobrindt, soll sich das bald ändern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, Asylbewerbern früher den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wie er der „Bild am Sonntag“ sagte, habe er einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ in seinem Ministerium beauftragt. „Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, sagte Dobrindt. Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt. Ziel sei „Teilhabe durch Tätigkeit“.

Dem Bericht zufolge sollen Asylbewerber künftig arbeiten dürfen, wenn sie sich für drei Monate in Deutschland aufhalten. Das gelte auch dann, wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Arbeitspflicht sei laut Dobrindt nicht vorgesehen.

Video | „Hitlerclowns“: Söders Wut-Rede in Stuttgart

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Quelle: t-online

Eine Sprecherin des Ministers sagte der „Bild“, die geplanten Neuregelungen hätten keinen Einfluss auf den Ablauf oder die Entscheidung im Asylverfahren. Ob jemand arbeite oder nicht, spiele für die Frage von Schutz oder Ablehnung keine Rolle. Das Verfahren werde unabhängig davon fortgeführt.

Von den geplanten Änderungen ausdrücklich ausgenommen seien „bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken“, zitierte die Zeitung die Sprecherin. Gemeint seien etwa Menschen, die ihre Identität verschleierten oder falsche Angaben zu ihren Fluchtgründen machten.

Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Lohn grundsätzlich behalten. Wer Sozialleistungen beziehe, müsse sich das Einkommen jedoch anrechnen lassen, etwa bei den Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt.

Nach der aktuellen Rechtslage ist eine Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen bereits möglich. Die Bundesagentur für Arbeit verweist in einem Merkblatt auf das Asylgesetz. Demnach kann Asylbewerbern und Personen mit Duldung eine Zustimmung zur Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Allerdings dürfen Asylbewerber in der Regel nicht arbeiten, solange sie verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Diese Verpflichtung kann bis zu sechs Monate bestehen. In dieser Zeit ist eine Erwerbstätigkeit nicht erlaubt.

Für Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten gelten strengere Regeln: Sie müssen während des gesamten Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung bleiben und dürfen in dieser Zeit grundsätzlich nicht arbeiten. Ob und wann die von Dobrindt angekündigten Änderungen umgesetzt werden sollen, ist bislang nicht bekannt.

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