Kurz vor Ostern boomt das Geschäft mit der Grünen Soße. Doch was viele nicht wissen: Nicht jede Kräutermischung darf auch den Namen „Frankfurter Grüne Soße“ tragen.

Auf vielen Speiseplänen ist am Gründonnerstag besonders ein Gericht zu finden: Grüne Soße mit Kartoffeln und gekochten Eiern. Auf den Märkten stapeln sich die verpackten Kräutermischungen. Denn: In der Karwoche feiert die Frankfurter Grie Soß Saisonauftakt. Doch wie viel Frankfurt steckt eigentlich noch in der kulinarischen Institution?

2016 hat die EU die „Frankfurter Grüne Soße“ unter besonderen Schutz gestellt. Demnach dürfen nur noch bestimmte Kräutermischungen sich als solche bezeichnen, sofern sie den Richtlinien entsprechen. Wichtigstes Kriterium: Die Kräuter müssen im Stadtgebiet Frankfurt und den direkt angrenzenden Kommunen angebaut und geerntet werden. Das Verpacken darf zudem nicht maschinell durchgeführt werden, sondern muss per Hand erfolgen.

Laut dem Regierungspräsidium in Gießen kommt es ebenso auf das Mischverhältnis der sieben Kräuter an. Keine der Kräuterarten darf mit mehr als 30 Prozent Gewichtsanteil in der Packung vertreten sein. Die Kräuter Petersilie, Borretsch, Sauerampfer und Kerbel müssen 75 Prozent der Kräuterkomposition ausmachen, während Schnittlauch, Pimpinelle und Kresse wegen ihres scharfen Geschmacks maximal zu 25 Prozent enthalten sein dürfen. Je nach Jahreszeit kann die mengenmäßige Zusammensetzung einzelner Kräuter im Verhältnis zum Gesamtgewicht allerdings variieren.

Zwei Betriebe führen EU-Siegel für Frankfurter Grie Soß

Derzeit führen nur zwei Betriebe das offizielle EU-Siegel. Einmal im Jahr werden diese Hersteller von Mitarbeitern des Regierungspräsidiums kontrolliert. Dafür müssen die Betriebe über den gesamten Erntezeitraum die Menge der geernteten Kräuter pro Tag und Fläche aufzeichnen. Darüber hinaus müssen sie angeben, wie viele Rollen von diesen Kräutern sie gewickelt und verkauft haben. Die Kontrolleure gleichen die Mengen im Anschluss ab. Daneben müssen die Betriebe Pläne darüber vorlegen, auf welcher Fläche die Kräuter für die Frankfurter Grüne Soße angebaut werden.

Zudem seien die Kontrolleure auf den Märkten unterwegs, um zu prüfen, ob die geschützte Bezeichnung „Frankfurter Grüne Soße“ oder „Frankfurter Grie Soß“ korrekt verwendet wird. Als Verstoß gelte es etwa, wenn der Hersteller zwar seinen Sitz im geografischen Gebiet hat, der Ursprung seines Kräutermix aber aus EU-Ländern stammt. Das heißt: Sobald die Petersilie beispielsweise aus Italien kommt, darf die Mischung nicht mehr als „Frankfurter Grüne Soße“ bezeichnet werden. Für viele Hersteller ein Problem, da die Witterungsbedingungen es nicht immer erlauben, alle Kräuter gleichzeitig zu ernten.

Bei Verstoß kann ein Verwaltungsverfahren drohen

Bei diesen Marktkontrollen seien die Kontrolleure im letzten Jahr auf insgesamt drei Fälle gestoßen, in denen Hersteller das Label falsch nutzten. Sie wurden daraufhin aufgefordert, den bei der Kontrolle festgestellten Mangel zu beseitigen. „Dies geschieht in der Regel sofort“, sagt ein Sprecher des Regierungspräsidiums in Gießen zu t-online.

Falls die Hersteller den Fehler nicht in einer bestimmten Frist beheben, müssen sie mit einem „Verwaltungsverfahren mit Androhung von Zwangsgeld“ rechnen. Sollten sie sich dann noch weigern, werde der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Und wie wird die Grüne Soße am besten zubereitet? Daran scheiden sich die Geister. Ob mit Schmand, saurer Sahne oder Eiern – für viele Hessinnen und Hessen darf vor allem der Ebbelwoi dazu nicht fehlen.

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