Vergessen Sie dabei nicht: Mit den normalen Beitragssätzen ist es oft nicht getan – viele Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2026 liegt der Zusatzbeitrag im Schnitt bei 2,9 Prozent.
Bei manchen Kassen liegt der Satz auch deutlich höher. Rentner zahlen die Hälfte dieses Zusatzbeitrags, der prozentual auf ihre gesetzliche Rente berechnet wird.
Wichtig: Alle Beiträge werden nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, die 2025 bei 66.150 Euro liegt.
Wie zahlen Rentner Krankenversicherung?
Rentner, die in die Krankenversicherung der Rentner kommen, also pflichtversichert sind, müssen sich um die Zahlung an die Krankenkasse nicht kümmern. Bei ihnen werden die Beiträge automatisch von der Rentenversicherung an die Krankenversicherung überwiesen – der Rentenzahlbetrag also entsprechend gekürzt.
- Rentenfrage: Wird meine Unfallrente mit der gesetzlichen Rente verrechnet?
Anders verhält es sich bei freiwillig Versicherten. Diese müssen ihre Krankenkassenbeiträge selbst entrichten. Wichtig: Freiwillig versicherte Rentner müssen deshalb den Zuschuss auf die Hälfte der Krankenkassenbeiträge bei der Rentenversicherung beantragen. Dieser Zuschuss wird dann gemeinsam mit der Rente ausbezahlt.
Wann bin ich in der Rente krankenversicherungspflichtig?
Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner sind alle, die eine Rente beantragt haben und in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens zu 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung waren. Ist das nicht gegeben, so werden dennoch pro Kind drei Jahre angerechnet – sodass die Versicherungspflicht trotzdem eintreten kann.
Wer kann sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?
Es kann passieren, dass auch privat Versicherte die Vorversicherungszeit für die gesetzliche Krankenversicherung erfüllen – etwa aufgrund der Anzahl der Kinder oder wegen der Vorversicherungszeiten eines verstorbenen Ehegatten.
In einem solchen Fall bekommt der Rentenantragsteller die Information, dass er oder sie die Vorversicherungszeiten für die gesetzliche Krankenversicherung erfüllt und somit in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner kommt. Wer das nicht möchte, hat drei Monate Zeit, um sich von der Versicherungspflicht zu befreien und in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben.
Von der Versicherungspflicht befreien lassen können Sie sich außerdem, wenn Sie etwa als ehemaliger Beamter Anspruch auf Beihilfe haben. Doch Vorsicht: Ein solcher Schritt sollte stets gut überlegt sein, da ein Wiedereintritt in die Krankenversicherung der Rentner später nur schwer möglich ist.










