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Home » Die „sieben Todsünden“ mit hohen Strafen
Mobilität

Die „sieben Todsünden“ mit hohen Strafen

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 1, 2026
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Die „sieben Todsünden“ mit hohen Strafen

Hohe Bußgelder drohen

Diese sieben Fehler im Verkehr werden hart bestraft


Aktualisiert am 01.06.2026 – 07:09 UhrLesedauer: 3 Min.

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Warndreieck aufgestellt? Im Verkehr können Sie mit kleinen Verfehlungen großen Schaden anrichten. Sie gelten deshalb als strafrechtlich relevant. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Anastasiia Yanishevska/imago)

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Einige Verkehrsverfehlungen können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen und werden deshalb mit hohen Strafen geahndet. Das sind sie.

Stolz, Neid, Zorn, Habsucht, Trägheit oder Schwermut, Völlerei und Wollust – in der Bibel sind es diese sieben Haltungen, die im Alltag zu sündigem Handeln führen. Und auch im Straßenverkehr gibt es Verstöße, die schwerer wiegen als andere: Wer sie begeht, bringt andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Deshalb können Sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB strafrechtlich belangt werden – mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

In der Straßenverkehrsordnung ist natürlich nicht die Rede von „Todsünden“ – die meisten Vergehen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog geahndet werden. Dazu gehören Geldbußen, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Erst wenn sie schwerwiegender sind, kommt das Strafgesetzbuch zum Einsatz – und zwar in diesen Fällen:

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Die sieben „Todsünden“ im Straßenverkehr

Diese sieben Vergehen listet § 315c StGB als strafrechtlich relevante Vergehen auf:

  1. Missachtung der Vorfahrt: Wenn Sie anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt nehmen, bringen Sie sie möglicherweise in Gefahr. Allerdings werden Verstöße ohne konkrete Gefährdung oder Sachbeschädigung in der Regel lediglich mit einem Bußgeld geahndet.
  2. Falsches Überholen: An einem anderen Verkehrsteilnehmer dürfen Sie nur dann vorbeifahren, wenn sich eine sichere Gelegenheit bietet – laut Paragraf 5 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedeutet das, dass Sie während des ganzen Überholvorgangs den Gegenverkehr nicht behindern dürfen. Ist die Verkehrslage unklar, wird Überholen somit zur Straftat. Außerdem müssen Sie zügig wieder einscheren, ohne aber die anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
  3. Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen: Im Straßenverkehr müssen alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen. Vor allem die Schwächsten, die Fußgänger, sollen besonders geschützt werden. Wenn Sie Fußgängerwege missachten oder zu schnell heranfahren, begehen Sie eine Verkehrssünde.
  4. Zu schnell an einer gefährlichen Stelle: Zu hohe Geschwindigkeiten werden in der Regel mit einem Bußgeld, höchstens noch Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot geahndet. Anders sieht es aus, wenn Sie an unübersichtlichen Stellen, Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fahren und dadurch Menschen oder sogenannte „Sachen von bedeutendem Wert“ gefährden – dann riskieren Sie eine hohe Strafe.
  5. Rechte Fahrbahnseite nicht eingehalten: In Deutschland gilt ein Rechtsfahrgebot – vor allem dann, wenn die Straßenverhältnisse und die Strecke unübersichtlich sind. Wenn Sie dort die rechte Fahrbahnseite verlassen oder die Gegenfahrbahn benutzen, zum Beispiel an Bergkuppen oder durch riskantes Kurvenschneiden, bringen Sie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.
  6. Geisterfahrten: Sie sind für viele Autofahrer eine albtraumhafte Vorstellung: Geisterfahrer. Aufgrund der enormen Gefahr gilt es auf Autobahnen und Schnellstraßen als Todsünde, zu wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.
  7. Fehlverhalten beim Halten oder einer Panne: Wer haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, ist für andere schwer erkennbar und schafft in manchen Fällen eine lebensgefährliche Situation.

Nicht alle diese Vergehen sind jedoch automatisch strafrechtlich relevant: Brenzlig wird es, wenn Sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt haben. Die Anwaltskanzlei Rossmeisl nennt ein typisches Beispiel: Wenn Sie aus Unachtsamkeit über eine rote Ampel fahren, die über eine Sekunde lang rot war, handelt es sich zunächst um eine Ordnungswidrigkeit. Dafür sind 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig.

Wenn Sie aber davor noch beschleunigen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall droht Ihnen mindestens eine Geldstrafe. Bei einer Verurteilung vor Gericht können Sie zudem als ungeeignet für die Teilnahme am Straßenverkehr eingestuft werden – die Fahrerlaubnis würde Ihnen also entzogen.

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