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Home » Deutsche Bahn im Abwehrkampf gegen Italo: Urteil gefallen
Wirtschaft

Deutsche Bahn im Abwehrkampf gegen Italo: Urteil gefallen

MitarbeiterBy MitarbeiterOktober 8, 2026
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Erfolg vor Gericht

Deutsche Bahn drängt Konkurrenz von der Schiene

08.10.2026 – 14:31 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Züge beim Rangieren: Die deutsche Justiz stoppt Pläne des italienischen Bahnriesen Italo. (Quelle: IMAGO/Sabine Gudath/imago)

Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00

Das italienische Bahnunternehmen Italo darf seine roten Züge vorerst nicht durch Deutschland fahren lasen. Die Justiz sieht Verfahrensfehler bei der Lizenzvergabe.

Die Deutsche Bahn muss ihren eigenen Zugverkehr auf besonders belasteten Strecken nicht zugunsten von Konkurrenten einschränken. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.

Die Richter stuften am Donnerstag eine Wettbewerbsklausel für Fernverkehrsstrecken mit Kapazitätsobergrenzen per Eilbeschluss als rechtswidrig ein. Auch die Vorgabe, Konkurrenten an Bahnhöfen Platz für Lounges anbieten zu müssen, lehnte das Gericht ab.

Die Deutsche Bahn erklärte, das Urteil schaffe Klarheit. Das Urteil stärkt die Bahn in ihrem Kampf den Einstieg ausländischer Mitbewerber wie den italienischen Konkurrenten Italo auf dem deutschen Markt abzuwehren. Die Reisenden müssen auf Wettbewerb im Bahnverkehr und billigere Tickets warten.

  • Weg frei: Neubaustrecke zwischen Hamburg und Hannover kommt
  • Infraplan: So will die Deutsche Bahn besser werden

Hintergrund des Urteils ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr auf der Schiene von 2028 an. Das Unternehmen des früheren Ferrari-Chefs Cordero di Montezemolo plant von München aus den schrittweisen Ausbau von Verbindungen über Berlin nach Hamburg. Beim deutschen Konzern Siemens wurden bereits Hochgeschwindigkeitszüge im Wert von rund drei Milliarden Euro geordert.

imago744780455Vergrößern des Bildes
Züge des italienischen Bahnunternehmens Italo (Archivbild): Der Konzern will auch in Deutschland Zugreisen anbieten. (Quelle: aapsky via imago-images.de/imago)

Die Bundesnetzagentur hatte im Juli entschieden, die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB Infrago, dazu zu verpflichten, auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken Platz für Konkurrenten einzuräumen. Diese Wettbewerbsklausel sollte für die Erstellung des Netzfahrplans für 2028 wirksam werden. Ab dann will Italo Fernzugverbindungen auf den stark frequentierten und daher besonders profitablen Strecken von München über Köln nach Dortmund und von München nach Berlin anbieten.

Bislang wird der Fernverkehr in Deutschland von der DB dominiert. Grundsätzlich ist es für andere Unternehmen möglich, Fernverkehrsverbindungen anzubieten. Die Infrago erstellt die Netzfahrpläne von Jahr zu Jahr. Italo hat hohe Investitionssummen eingeplant und forderte für die nötige Planungssicherheit die Vergabe von mehrjährigen Rahmenverträgen. Dies lehnte die Bundesnetzagentur allerdings ab und schrieb stattdessen die Wettbewerbsklausel vor.

Ausländische Anbieter grundsätzlich erlaubt

Dagegen klagte wiederum die DB Infrago. Die Anordnung berge „erhebliche rechtliche und praktische Risiken für die Kapazitätsbewirtschaftung“, erklärte sie im August. Sie verschärfe „das strukturelle Problem von Knoten und Kapazität“. Auch die Vorgaben der Netzagentur zur Vergabe von Flächen in Bahnhöfen an neue Wettbewerber für Ticketschalter und Lounges kritisierte die Bahn.

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