Der Oberste Kassationsgerichtshof Griechenlands, der Areios Pagos, hat eine Berufung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) unter der Leitung von Laura Kövesi als unzulässig abgewiesen. Die in einer nichtöffentlichen Sitzung gefasste Entscheidung wurde von einer großen Mehrheit unterstützt – 72 Mitglieder stimmten für die Entlassung, 10 dagegen.
Die Berufung betraf eine Entscheidung des elfköpfigen Obersten Justizrates für Zivil- und Strafrecht, die Amtszeit von drei griechischen europäischen Delegierten Staatsanwälten um zwei Jahre zu verlängern: Popi Papandreou, Charikleia Thanu und Dionysios Mouzakis.
Die EPPO hatte die Aufhebung dieses Urteils beantragt und argumentiert, dass das EPPO-Kollegium bereits beschlossen habe, die Mandate der Staatsanwälte um fünf Jahre zu verlängern.
In seiner Begründung kam das Plenum zu dem Schluss, dass die griechische Gesetzgebung zur Regelung des Status von Mitgliedern der Justiz nur den Richtern und Staatsanwälten selbst ein Berufungsrecht einräumt – und nur dann, wenn sie im Obersten Justizrat mindestens zwei Gegenstimmen erhalten haben. In diesem Fall sei die Entscheidung des Rates einstimmig gefallen.
Auf dieser Grundlage entschied das Gericht, dass die EUStA nicht befugt sei, im Namen der drei Staatsanwälte Berufung einzulegen, und lehnte den Fall als unzulässig ab.
Die Argumente der EPPO wurden vor dem Plenum von Verfassungsrechtsprofessor Spyros Vlachopoulos vorgetragen, der den Vorrang des EU-Rechts und die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung der Entscheidungen des EPPO-Kollegiums in allen Mitgliedstaaten betonte. Er argumentierte, dass die Verlängerung um fünf Jahre zentral für alle europäischen delegierten Staatsanwälte beschlossen worden sei und nicht von Land zu Land variieren könne, und warnte davor, dass solche Diskrepanzen die Einheit und den Zusammenhalt der Institution untergraben würden.
Vlachopoulos forderte das Plenum außerdem auf, die Angelegenheit dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorzulegen. Diese Position fand Unterstützung bei der Minderheit im Plenum, sowohl in der Frage, ob Kövesi befugt war, Berufung einzulegen, als auch in der Frage, welche Behörde letztendlich für die Erneuerung der Mandate europäischer delegierter Staatsanwälte zuständig ist.











