Ein Rechenbeispiel: Erbschaftsteuer und Aktienverkauf

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor:

  • Der Wert des Depots beträgt am Todestag 600.000 Euro.
  • Der Ehepartner erbt das gesamte Depot. Der Freibetrag liegt bei 500.000 Euro.
  • Der steuerpflichtige Betrag beträgt also 100.000 Euro.
  • Der Steuersatz in Steuerklasse 1 für diesen Betrag liegt bei 11 Prozent.

Berechnung der Erbschaftsteuer:

100.000 Euro × 11 Prozent = 11.000 Euro.
Der Ehepartner oder die Ehepartnerin des Erblassers muss also 11.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen.

Verkauf von Aktien zur Steuerzahlung

Um die Steuer zu begleichen, muss der Erbe oder die Erbin Aktien oder Fondsanteile verkaufen, die nach Abzug der Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer 11.000 Euro ergeben. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Steuern nur auf den erzielten Verkaufsgewinn der Wertpapiere berechnet werden.

Hier ist die Aufteilung für drei typische Szenarien mit Aktien (gerechnet mit dem regulären Steuersatz von 26,375 Prozent aus Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag, aber ohne Kirchensteuer):

Szenario (Gewinnanteil im Depot) Notwendiger Brutto-Verkauf entfallende Steuer Auszahlung für das Finanzamt
Szenario A: Keine Gewinne (Wertpapiere stehen bei +/- 0 % oder im Minus) 11.000,00 € 0,00 € 11.000,00 €
Szenario B: Mittlere Gewinne (Die Hälfte der Wertpapiere, also 50 %, ist reiner Kursgewinn) 12.671,08 € 1.671,08 € 11.000,00 €
Szenario C: Extreme Gewinne (Die Wertpapiere haben 100 % Gewinn erwirtschaftet) 14.940,58 € 3.940,58 € 11.000,00 €

Hinweis: Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind (je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent auf die Steuer), erhöht sich der Gesamtsteuersatz auf bis zu 27,995 Prozent. In Szenario C müssten Sie dann etwa Wertpapiere für 15.276,73 Euro brutto verkaufen.

Steuertipp für Investmentfonds

Falls Sie Aktienfonds oder Aktien-ETFs verkaufen, steht Ihnen gesetzlich eine Teilfreistellung von 30 Prozent zu. Das bedeutet: 30 Prozent des Gewinns bleiben komplett steuerfrei. Der effektive Steuersatz auf den Gewinn sinkt dadurch von 26,375 Prozent auf 18,46 Prozent (ohne Kirchensteuer). Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung beim Verkauf spürbar und Sie müssen insgesamt weniger Anteile veräußern.

Verkauf von „Gewinnern“ ist eine steuerliche Doppelbelastung

Aus rein steuerlicher und mathematischer Sicht ist es für die Erben fast immer besser, zuerst die Aktien ohne Gewinne zu verkaufen. Das Ziel in diesem Moment ist es, Liquidität zu beschaffen, um eine geforderte Steuerschuld (die 11.000 Euro Erbschaftsteuer im oben genannten Beispiel) zu begleichen. Je weniger Steuern Sie beim Verkauf selbst auslösen, desto weniger Substanz müssen Sie aus dem Depot „opfern“.

Würden Sie also deutlich mehr Anteile aus dem Depot verkaufen (im Beispiel ca. 14.940 Euro statt 11.000 Euro), nähmen Sie fast 4.000 Euro mehr aus dem Markt, die ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Sie arbeiten, keine Dividenden mehr bringen und nicht mehr im Wert steigen können. Sie erleiden einen sofortigen Zinseszins-Verlust.

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