Abschlepp-Falle
Dieser Parkfehler kostet sofort 55 Euro
Aktualisiert am 22.05.2026 – 12:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Teures Falschparken: Wer zu lange an der Ladesäule steht, riskiert neben einem Bußgeld auch das Abschleppen.
Wer unberechtigt an einer öffentlichen E-Ladesäule parkt, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Im schlimmsten Fall schleppen die Behörden das Fahrzeug sofort ab. Viele Betreiber verlangen zudem eigene Gebühren, wenn ein Auto den Stellplatz nach dem Laden weiter blockiert.
Die Höhe dieser Kosten hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Preisstrukturen an deutschen Ladesäulen:
| Abrechnungsmodell/Anbieter | Höhe der Blockiergebühr |
|---|---|
| Standard-Tarife (Minutenbasis) | 5 bis 35 Cent pro Minute |
| Gängige Kostendeckelung | Maximal rund 40 Euro |
| Tesla (bei voller Auslastung) | Bis zu 1 Euro pro Minute |
Abschleppdienst niemals selbst rufen
Wer einen Falschparker vorfindet, darf nicht eigenmächtig handeln. Auf öffentlichen Flächen dürfen ausschließlich die Polizei oder das Ordnungsamt einen Abschleppdienst beauftragen. Auf privaten Parkplätzen liegt dieses Recht beim jeweiligen Betreiber. Wer selbst ein Abschleppunternehmen ruft, bleibt auf den Kosten sitzen. Auch das absichtliche Zuparken des Blockierers ist verboten; Gerichte können dies als Nötigung werten.
Welche Fahrzeuge an einer Ladesäule stehen dürfen, regelt die Beschilderung vor Ort. Das bekannte Piktogramm „Auto mit Stecker“ gilt nur für Fahrzeuge mit einem offiziellen E-Kennzeichen. Dazu zählen vollelektrische Autos, wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und bestimmte Hybride. Wer ein Elektroauto ohne dieses spezielle Kennzeichen fährt, benötigt ein zusätzliches Textschild wie „Elektrofahrzeuge“, das ausdrücklich alle E-Autos einschließt.
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Schilder-Irrsinn in den Kommunen
Die Beschilderung an den Säulen ist bundesweit uneinheitlich. In einer Untersuchung stellte der ADAC fest, dass viele Kommunen Zusatzschilder falsch kombinieren. So setzen manche Städte das reine Hinweisschild für Ladesäulen (Verkehrszeichen 365-65) dort ein, wo eigentlich ein Parkschild stehen müsste. Dieses reine Hinweisschild schränkt die Nutzung des Parkplatzes rechtlich nicht ein. Fahrer von Benzin- oder Dieselautos dürfen dort also legal parken.
Zudem fehlt im Gesetz weiterhin eine genaue Definition des Begriffs „Ladevorgang“. Es bleibt ungeklärt, ob das Ladekabel lediglich im Auto stecken muss oder ob tatsächlich Strom fließen muss.











