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Politik

Das ist über den Verdächtigen Abdul B. bekannt

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 28, 2026
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Das ist über den Verdächtigen Abdul B. bekannt

Angriff am Rande des CSD

Das ist über den Verdächtigen Abdul B. bekannt

Aktualisiert am 27.07.2026 – 17:01 UhrLesedauer: 4 Min.

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Mit diesem Van soll Abdul B. die Menschenmenge beim CSD gefahren sein. (Archivbild) (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

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Abdul B. ist mit einem Van in eine Menschenmenge am Rande des CSD gefahren. Der 21-Jährige gehörte den Erkenntnissen zufolge der islamistischen Szene an. Was über ihn bekannt ist.

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:

  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Van am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete weitere Menschen angriff und verletzte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Mehrere Menschen befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr. Bei dem Todesopfer handele es sich um eine polnische Staatsangehörige, die mit ihrer Tochter in Berlin gewesen sei, sagte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner. Laut „B.Z.“ war die Frau 65 Jahre alt.
  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. B. war Deutscher mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde 2002 in Deutschland eingebürgert.
  • B. wuchs nach Angaben aus einem Gerichtsurteil zunächst mit einer älteren und zwei jüngeren Schwestern bei beiden Elternteilen auf und besuchte eine Grundschule und eine weiterführende Schule, die er 2022 mit der Berufsbildungsreife (BBR) verließ. Nach der Trennung der Eltern lebte er mit seinen Schwestern bei seiner Mutter in einer Dreizimmerwohnung.
  • Nach der Schule absolvierte er einige Praktika im handwerklichen Bereich und arbeitete eine Zeit lang im Wachschutz. 2026 hatte er laut Gericht kein eigenes Einkommen und lebte von Sozialleistungen und einem Taschengeld. Er habe beabsichtigt, eine Ausbildung im Bereich Mechatronik für Kältetechnik zu absolvieren.
  • Im Urteil des Amtsgerichts vom Mai 2026 hieß es: „Der Angeklagte ist muslimischen Glaubens und gehört seit mehreren Jahren der schiitischen Glaubensrichtung an. Dies hat wiederholt zu Konflikten mit seiner Verwandtschaft geführt, da diese überwiegend der sunnitischen Glaubensrichtung angehört.“ Die „Bild“ schreibt dagegen, dass der Tatverdächtige von der schiitischen zur sunnitischen Glaubensrichtung gewechselt sei. Auch der „Spiegel“ zitiert den Vater des mutmaßlichen Täters damit, dass die Familie schiitisch sei, sein Sohn aber Sunniten „geliebt“ habe.
  • Von Mitte 2023 bis zum Sommer 2024 war der Mann laut Gericht kurzzeitig mit einer Frau aus Salzburg nach islamischem Recht verheiratet. Der Angeklagte ist tiefgläubig, betet fünfmal am Tag und besucht regelmäßig das Freitagsgebet. Er begreift seinen Glauben als zuverlässige Stütze in seinem Leben und hat in der Hauptverhandlung erklärt, er distanziere sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt.“
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“

Kriminelle Vergangenheit:

  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
  • 2022 wurde B. von einem Jugendgericht verurteilt, weil er einen anderen Jugendlichen geschlagen und getreten und von einem weiteren Jugendlichen Kopfhörer geraubt hatte.
  • 2024 veröffentlichte er laut Gericht auf seinem Instagram-Profil zwei Videos, in denen Symbole des IS zu sehen und Glaubenslieder zu hören waren.
  • Im Jahr 2025 versuchte Abdul B, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Er reiste über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
  • Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und kam dort in Untersuchungshaft. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Gefängnis verurteilt.
  • Nach seiner Entlassung flog B. am 17. November 2025 zurück nach Deutschland und wurde am Berliner Flughafen erneut festgenommen. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendgericht am Amtsgericht Tiergarten wegen des versuchten Anschlusses an den IS zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe und legte Berufung ein. Das Urteil wurde daher nicht rechtskräftig.
  • Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18.00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden. Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Polizisten des Spezialeinsatzkommandos (SEK) zugelaufen, woraufhin die auf ihn schossen.
  • Noch am Einsatzort starb er, teilte die Polizei mit.
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar.
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
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