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Home » Das ändert sich 2028 für Autofahrer
Mobilität

Das ändert sich 2028 für Autofahrer

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 10, 2026
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Das ändert sich 2028 für Autofahrer

Das ändert sich 2028

EU kippt Grenzen beim Fahrverbot


10.08.2026 – 14:51 UhrLesedauer: 2 Min.

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Neue EU-Regeln (Symbolbild): Ab 2028 endet das Fahrverbot nicht mehr an Landesgrenzen. (Quelle: IMAGO/Eibner-Pressefoto/Marcel von Fehrn)

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Bisher konnten Autofahrer, die im EU-Ausland ein Fahrverbot erhalten hatten, in Deutschland weiterfahren. Damit ist bald Schluss.

Wer im EU-Ausland wegen eines schweren Verkehrsverstoßes mit einem Fahrverbot belegt wird, muss die Folgen künftig auch in Deutschland tragen. Eine neue EU-Richtlinie soll gewährleisten, dass bestimmte Fahrverbote nicht mehr an der Grenze enden.

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2025/2206, die von den Mitgliedstaaten bis Ende 2028 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Welche konkreten Regeln Deutschland dafür festlegt, ist noch offen.

Bislang galt ein Fahrverbot grundsätzlich nur in dem Land, in dem es verhängt wurde. Bußgelder konnten dagegen schon grenzüberschreitend eingetrieben werden. Wer aber etwa in Italien nicht fahren durfte, konnte in Deutschland weiterfahren.

Es geht nur um schwere Verstöße

Die neue Regel betrifft jedoch nicht jeden Verkehrsverstoß. Erfasst werden sollen schwere Delikte. Dazu zählen Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen sowie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.

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Auch Verstöße mit schwerer Körperverletzung oder Todesfolge fallen darunter. Es geht also nicht um Bagatellen, sondern um Fälle, in denen ein Fahrer nach ausländischem Recht vorübergehend oder länger nicht mehr fahren darf.

Kein automatischer EU-weiter Entzug

Ein automatischer Führerscheinentzug in allen EU-Ländern ist nicht vorgesehen. Die Richtlinie schafft vielmehr ein Verfahren zwischen zwei Staaten.

Das Land, in dem der Verstoß begangen wurde, informiert das Land, das den Führerschein ausgestellt hat. Bei einem deutschen Führerschein wäre das also Deutschland. Die deutschen Behörden müssten dann prüfen, ob die Maßnahme auch hier umgesetzt wird.

Dabei müssen die Verfahrensrechte gewahrt bleiben – etwa das Recht auf Anhörung. Die Behörden übernehmen ein Fahrverbot aus dem Ausland also nicht automatisch. Den Bescheid zu ignorieren, ist dennoch keine Lösung.

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