Reisende werden zwar über diese Änderungen informiert, oft jedoch erst, wenn Entscheidungen schon feststehen. Für Passagiere kann das zu Unsicherheit führen, gerade dann, wenn sich Pläne mehrfach ändern.

Rechtlich sind Urlauber aber auf der sicheren Seite. Wird eine Kreuzfahrt gestrichen oder geändert, müssen betroffene Kunden nicht auf Umbuchungsangebote einer Reederei eingehen. Sie können stets auch den Reisepreis zurückverlangen.

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