Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung

Bundesverfassungsgericht: Kein „Tempolimit“ für Gesetzgebung

Aktualisiert am 23.07.2026 – 10:19 UhrLesedauer: 1 Min.

Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild) (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)

Im Streit um ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe.

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