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Home » Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz wichtiger Anlagen
Politik

Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz wichtiger Anlagen

MitarbeiterBy MitarbeiterJanuar 29, 2026
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Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz wichtiger Anlagen

Umsetzung von EU-Richtlinie

Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz wichtiger Anlagen

Aktualisiert am 29.01.2026 – 13:54 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die kritische Infrastruktur soll widerstandsfähiger werden. Angreifer sollen es nicht mehr so leicht haben. (Symbolbild) (Quelle: Jens Büttner/dpa/dpa-bilder)

Sabotage, Stromausfall – warum für Betreiber von Wasserwerken und Energieversorgern strengere Regeln gelten sollen. Wird das Kritis-Dachgesetz Deutschlands Infrastruktur sicherer machen?

Der Bundestag hat das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr der Angriffe von Kriminellen als auch um den Schutz der Infrastruktur vor Anschlägen von Extremisten. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden. Auch um Sabotageaktionen ausländischer Mächte vorzubeugen.

Das Gesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden, aber infolge der Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht zum Abschluss gebracht worden.

Das Kritis-Dachgesetz sieht für Unternehmen der kritischen Infrastruktur – dazu gehören etwa große Energieversorger oder Wasserwerke – nicht nur strengere Verpflichtungen zum Schutz ihrer Anlagen vor, sondern auch eine Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle sowie Bußgelder bei Regelverstößen. Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt auch wegen des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte, diskutiert worden.

Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die schwarz-rote Koalition mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen“. Die Idee dahinter: Potenziellen Angreifern soll es nicht zu leicht gemacht werden.

Die AfD kritisierte das Vorhaben, erklärte aber gleichzeitig, man stimme dennoch zu, da ein verbesserter Schutz der kritischen Infrastruktur notwendig sei. Ihr Abgeordneter Arne Raue sagte, dies sei „ein Gesetz zur Ausweitung staatlicher Kontrolle“ und monierte die aus seiner Sicht zu umfassenden Kompetenzen für Bundesbehörden.

Rasha Nasr (SPD) sagte, das Gesetz enthalte nun eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermögliche die darin enthaltenen Verpflichtungen auch Betreibern kleinerer Anlagen aufzuerlegen. Der Deutsche Städtetag hatte kritisiert, der im Gesetzentwurf festgelegte Schwellenwert von 500.000 Einwohnern zur Einordnung von Einrichtungen als kritische Infrastruktur sei viel zu hoch. Auch in etwas kleineren Städten sollte ein Mindestmaß an Vorgaben zu Krisenplänen, Meldeketten und IT-Sicherheit verlangt werden.

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