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Home » Bundesrat stimmt zu: Spritpreisregel für Tankstellen kommt
Politik

Bundesrat stimmt zu: Spritpreisregel für Tankstellen kommt

MitarbeiterBy MitarbeiterMärz 28, 2026
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Bundesrat stimmt zu: Spritpreisregel für Tankstellen kommt

Beschluss des Bundesrats

Spritpreisregel für Tankstellen kommt

Aktualisiert am 27.03.2026 – 11:32 UhrLesedauer: 3 Min.

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Die Spritpreise dürfen künftig seltener ansteigen. (Symbolbild) (Quelle: Jens Kalaene/dpa/dpa-bilder)

Nach dem Bundestag hat es nun auch der Bundesrat bestätigt: Spritpreise dürfen in Zukunft nur noch einmal täglich steigen.

In Deutschland sollen Tankstellen künftig nur noch ein Mal am Tag ihre Spritpreise erhöhen dürfen. Der Bundesrat billigte am Freitag abschließend das Maßnahmenpaket, das der Bundestag bereits am Donnerstag verabschiedet hatte. Mit dem Paket wird auch das Kartellrecht verschärft. Mit der Billigung der Länderkammer können die Regelungen in Kraft treten.

Das Maßnahmenbündel sieht vor, dass Tankstellen künftig die Preise für Kraftstoffe nach österreichischem Vorbild nur noch um zwölf Uhr mittags anheben dürfen, während hingegen Preissenkungen beliebig häufig erlaubt bleiben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Führen soll dies dazu, dass es weniger kurzfristige Preissprünge an den Zapfsäulen gibt.

Wirtschafts-Staatssekretärin Gitta Connemann (CDU) sagte in der Länderkammer, das Gesetzespaket werde „Verbraucherinnen und Verbrauchern wieder mehr Vertrauen in die Preise an den Zapfsäulen geben und den Wettbewerb stärken“. Zugleich warnte Connemann vor zu hohen Erwartungen: „Das Paket ändert nichts an der Lage an den globalen Energiemärkten“, sagte sie. „Aber es kann eben dazu beitragen, die Preisweitergabe an Verbraucherinnen und Verbraucher zu dämpfen.“

Weitergehenden Maßnahmen wie einem Tankrabatt, einer Benzinpreisbremse oder einer Übergewinnsteuer erteilte die CDU-Politikerin eine Absage. Denkbar seien aber Erleichterungen über die Pendlerpauschale, sollten die Preise nicht bald wieder sinken, sagte Connemann.

Keine Mehrheiten fanden in der Länderkammer Entschließungsanträge mit weiterreichenden Maßgaben zur Senkung der Spritpreise. Der Antrag der SPD-Landesregierung des Saarlands zielte auf eine gesetzliche Höchstpreisgrenze für Sprit nach luxemburgischem Vorbild ab. Dies sei nötig, „weil unser Vertrauen in die marktwirtschaftliche Verlässlichkeit in Sachen Preisbildung bei den Mineralölkonzernen nachhaltig erschüttert ist“, sagte die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) im Bundestag. „Dass Wucher auch ein tolerierbares Instrument der Preisbildung ist, findet sicherlich keinerlei Unterstützung hier bei uns in Deutschland.“

Ein gemeinsamer Antrag der SPD-regierten Länder Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern forderte eine Spritpreis-Obergrenze und zudem die Einführung einer Übergewinnsteuer, um übermäßige Einnahmen der Mineralölkonzerne einzuziehen. Die Konzerne nutzten den Iran-Krieg und ihre eigene Marktmacht aus, „um sich mit unangemessenen Übergewinnen die Taschen vollzumachen“, sagte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte. „Das ist inakzeptabel und unanständig.“ Eine Spritpreisbremse sei auch nötig, „um einer drohenden Inflationsspirale von vornherein entgegenzuwirken“.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warnte davor, dass nun das passiere, was „wir jedes Jahr kennen: dass nämlich pünktlich zu den Osterferien die Spritpreise noch mal erhöht werden“. Auch dies könne mit einer Spritpreisbremse verhindert werden.

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