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Home » Bundesrat erlaubt Medikamente ohne Rezept
Gesundheit

Bundesrat erlaubt Medikamente ohne Rezept

MitarbeiterBy MitarbeiterJuni 12, 2026
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Bundesrat erlaubt Medikamente ohne Rezept

Apotheken dürfen Angebot ausweiten

Medikamente ohne Rezept: Bundesrat beschließt Apothekenreform


12.06.2026 – 13:02 UhrLesedauer: 2 Min.

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Schild einer Apotheke: Apotheker sollen künftig mehr Befugnisse haben. (Quelle: IMAGO/Berit Kessler/imago)

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Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Apothekenreform verabschiedet. Für Apothekenkunden soll sich dadurch einiges ändern.

Apotheken können künftig mehr Leistungen wie Impfungen, Vorsorge und Tests anbieten und in bestimmten Fällen auch verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Eine entsprechende Reform der schwarz-roten Koalition, die der Bundestag bereits verabschiedet hatte, ließ der Bundesrat in Berlin nun passieren.

Konkret sollen Apotheken unter anderem neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen. Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen (Präparate mit abgetöteten Krankheitserregern oder Erreger-Bestandteilen) angeboten werden können, zum Beispiel auch gegen Tetanus. Erlaubt werden sollen auch Blutabnahmen, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren – allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Eine spezielle ärztliche Schulung ist jedoch Voraussetzung.

Medikamente ohne Rezept

Medikamente dürfen zudem künftig ohne ärztliche Verordnung ausgegeben werden, wenn es sich um seit Längerem eingenommene Arzneimittel handelt und das Fortführen einer Therapie keinen Aufschub erlaubt. Erlaubt sein soll dann die einmalige Abgabe der kleinsten Packung gegen Selbstzahlung.

Zudem soll die Abgabe auch bei „unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen“ erlaubt werden. Welche das sind, muss vom Bundesgesundheitsministerium noch festgelegt werden. Tabu sollen allerdings „systemische wirkende Antibiotika“ sein sowie Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial, wie opiodhaltige Medikamente oder Sedativa.

Zudem sollen Menschen schneller an Medikamente kommen können. Wenn bei der Einlösung des Rezepts ein bestimmtes Medikament nicht verfügbar ist, dürfen Apotheken künftig auch ein anderes, bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen – bislang muss es beim Großhandel verfügbar sein.

Ärzte kritisieren Reform

Die Reform hat in der Ärzteschaft scharfe Kritik ausgelöst. Die Bundesärztekammer warnte vor einer Gefährdung der Patientensicherheit, insbesondere durch die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten durch die Apotheken.

Die Apotheken selbst blicken mit gemischten Gefühlen auf die Reform. Zwar wird die Ausweitung der Kompetenzen begrüßt, gleichzeitig aber gemahnt, dass diese nur durch wirtschaftlich gesunde Apotheken erbracht werden könne. Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, mahnte: „Wer in Zukunft neue pharmazeutische Dienstleistungen, mehr Impfungen und Gesundheitstests von den Apotheken erwartet, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass die Apotheken auf einer wirtschaftlich gesunden Basis agieren.“ Er kritisierte neue finanzielle Belastungen im Rahmen der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.

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