Erleichterungen nicht weitergegeben?
Tankrabatt: Kartellamt ermittelt gegen Raffinieren
30.06.2026 – 23:49 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Wettbewerbshüter prüfen die Daten von Preisen an den Tankstellen. Es geht auch um die Zahl der Erhöhungen pro Tag.
Nach Ende des Tankrabatts vermutet das Bundeskartellamt, dass nicht alle Erleichterungen an Kunden weitergegeben werden. Es müssten zwar noch Daten ausgewertet werden, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, in Bonn. „Aber was wir heute schon sagen können: Auch wir werden voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Steuerreduktion nicht vollumfänglich in jeder Hinsicht und zu jedem Zeitpunkt weitergegeben worden ist.“
Dank einer Gesetzesänderung samt Beweislastumkehr kann die Behörde den Firmen inzwischen etwas strenger auf die Finger schauen. „Auf dieser Grundlage haben wir Verfahren gegen die Eigner aller deutschen Raffinerien eröffnet und umfangreiche Auskunftsbeschlüsse erlassen, die sie jetzt beantworten müssen.“ Dabei gehe es um zwölf Unternehmen.
- Schlangen: Spritpreise ziehen vor Ende des Tankrabatts deutlich an
- Auswertung: Tankrabatt wurde bei Diesel zu wenig weitergegeben
Verband weist Vorwürfe zurück
Der Bund hatte die Steuern auf Kraftstoff um rund 17 Cent pro Liter in den Monaten Mai und Juni gesenkt, dadurch waren Preise gesunken. Strittig ist, ob sie stark genug gesunken sind. Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) ist anderer Ansicht. „Unsere Mitglieder haben mit der Einführung des sogenannten Tankrabatts die Preise um 17 Cent je Liter gesenkt“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Mineralölbranchen- und Tankstellen-Sprachrohrs, Christian Küchen. „Wenn die Energiesteuer auf Benzin und Diesel am 1. Juli wieder auf das reguläre Niveau angehoben wird, werden wir dementsprechend eine umgekehrte Reaktion sehen.“
Trotz der Beteuerungen aus der Mineralöl-Branche, die Steuererleichterung nicht zur Vergrößerung der Gewinne genutzt zu haben, bleibt Wettbewerbshüter Mundt skeptisch. Wie viele Cent pro Liter in den zwei Monaten wohl weitergegeben wurden und wie viele nicht, wollte Mundt auf Nachfrage nicht sagen. Dafür sei es zu früh, so der Jurist. Der Rabatt sei aber nicht zu 100 Prozent weitergegeben worden.
Hohe Zahl von Abweichungen bei Änderungen
Noch recht neu ist zudem eine Regelung, der zufolge Tankstellen nur einmal am Tag – und zwar um Punkt 12 Uhr mittags – die Preise anheben dürfen. Zuvor hatte es je nach Tankstelle bis zu 50 Anhebungen gegeben. Mundt sagte, dass seine Behörde „eine hohe Zahl von Abweichungen“ von der Zeitvorgabe festgestellt habe. Allerdings lägen 90 Prozent dieser Abweichungen im Zeitkorridor 11.50 Uhr bis 12.10 Uhr und nur zehn Prozent außerhalb davon.
Ob und wie solche Verstöße geahndet werden, ist nicht Sache des Kartellamts, sondern von Landesbehörden. Kurioserweise hat jedes zweite Bundesland aber noch gar keine Daten bekommen, weil dem Bundeskartellamt keine konkret zuständige Behörde genannt wurde – nur bei acht Bundesländern kenne man diese inzwischen, so der Jurist.










