Kabinett
Bund plant härtere Strafen für gefährliche Messerangriffe
Aktualisiert am 16.09.2026 – 13:06 UhrLesedauer: 3 Min.
Sicherheitsinteressen sollen bei Bewährungsentscheidungen stärker zählen und gefährliche Körperverletzungen mit Messern als Verbrechen gewertet werden. Was sieht der neue Maßnahmenkatalog vor?
Mit einem Zehn-Punkte-Plan für mehr Sicherheit zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus dem islamistischen Terroranschlag beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin. Er sieht unter anderem härtere Strafen für schwere Messerangriffe und einen stärkeren Fokus auf Sicherheitsinteressen bei Bewährungsentscheidungen vor.
Mehr als nur politische Botschaften
Hinter den Forderungen, die nach dem Anschlag erhoben wurden, bleibt das Maßnahmenpaket zwar zurück. Dazu zählt der Vorschlag, Bewährungsstrafen für „Gefährder“ einzuschränken oder die Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Erwachsene infrage zu stellen. Dennoch gibt es neben politischen Botschaften und Aufforderungen an die Länder in den nun vorgestellten Eckpunkten auch substanzielle Änderungen. Die dafür nötigen Gesetzentwürfe sollen folgen.
„Unser Land ist gegenüber dem islamistischen Terror nur bedingt abwehrbereit“, beklagt Unionsfraktionsvize Günter Krings. Der CDU-Politiker fordert „so schnell wie möglich konkrete Rechtsänderungen“. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich, sieht Reformbedarf dagegen an anderer Stelle. Er sagt: „Neue Verschärfungen bringen wenig, wenn vorhandene Erkenntnisse nicht zu den richtigen Konsequenzen führen.“ Bis heute sei für ihn offen, weshalb ein von den Behörden überwachter „Gefährder“ diese Tat habe begehen können.
CSD-Attentäter war IS-Anhänger
Der islamistisch motivierte Attentäter Abdul B. war am 25. Juli am Rande des CSD im Tiergarten in eine Menschenmenge gefahren. Er hatte eine Frau getötet und mindestens 31 Menschen teils schwer verletzt. Der 21-Jährige wurde einen Tag später von Polizisten in einer Kleingartenanlage erschossen. Abdul B. war den Behörden als radikaler Islamist und Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bekannt gewesen.
Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Hintergrund waren Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Er war in den Libanon gereist, um sich in Syrien dem IS anzuschließen. Außerdem ging es in dem Verfahren um die Verbreitung von IS-Propaganda und um Verstöße gegen das Vereinsgesetz.
Das Gericht ordnete eine Vorbewährung an. Dabei wird die Entscheidung, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt wird, für zunächst sechs Monate zurückgestellt. In dieser Zeit sollte er unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen.
Messerangriffe
Für besonders gefährliche Körperverletzungen mit Messern und anderen gefährlichen Werkzeugen soll künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gelten, wenn dadurch jemand in Lebensgefahr gebracht wird oder schwere Gesundheitsschäden drohen. Islamistische Anschläge waren in den vergangenen Jahren häufig mit Messern oder Fahrzeugen verübt worden. Die Strafverschärfung würde am Ende aber auch andere Fälle betreffen, etwa wenn jemand bei einem Streit in der Kneipe oder im Verkehr zum Messer greift.
