Verbot ab 2027
Neue Kontrollen: Bremen setzt auf Luftbilder
Aktualisiert am 06.10.2026 – 20:19 UhrLesedauer: 1 Min.
Ab Januar gelten neue Regeln für bestehende Schottergärten. So will die Stadt sie aufspüren – und deshalb dürfte die Umsetzung wohl Jahre dauern.
Für Eigentümer in Bremen ändert sich zum Jahreswechsel eine wichtige Regel: Ab Januar sind auch bereits vorhandene Schottergärten grundsätzlich unzulässig. Die Stadt will gezielt nach solchen Flächen suchen – kann das Verbot aber nur schrittweise durchsetzen.
Ab 1. Januar 2027 müssen auch bestehende unbebaute Grundstücksflächen den neuen Begrünungsvorgaben entsprechen. Damit greift das Schottergarten-Verbot künftig nicht mehr nur bei neuen Anlagen. Die Übergangsfrist läuft Ende 2026 aus. Die Änderung ist Teil der Bremischen Landesbauordnung; bestehende Freiflächen sollen bis Ende 2026 entsprechend begrünt oder bepflanzt werden.
„Flächendeckende Vorermittlung“ geplant
Wie Bremen das Verbot durchsetzen will, geht nun aus einer neuen Vorlage für die Mobilitäts- und Baudeputation hervor. Die Bauaufsicht plant zunächst eine „flächendeckende Vorermittlung“ anhand vorhandener Luftbilder. Vorrang sollen besonders große und stark versiegelte Flächen haben.
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Die betroffenen Eigentümer sollen anschließend angeschrieben und zunächst zur freiwilligen Umgestaltung aufgefordert werden. Ein Nachweis könne etwa durch Fotos erfolgen. Erst wenn keine Anpassung erfolgt, komme ein bauaufsichtliches Einschreiten infrage.
Schottergärten-Verbot: Die Stadt hat ein Problem
Eine schnelle flächendeckende Kontrolle ist allerdings nicht geplant. Der Grund: Für die Umsetzung stehen der Bauaufsicht keine zusätzlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung. Deshalb soll das Verbot nach Prioritäten und mit den vorhandenen Ressourcen abgearbeitet werden.
Die Verwaltung rechnet ausdrücklich damit, dass die vollständige Umsetzung „einen mehrjährigen Zeitraum“ beanspruchen wird. Auch in Bremerhaven soll grundsätzlich so vorgegangen werden; umfassende Kontrollen seien dort wegen Personalmangels ebenfalls nicht vorgesehen.
