Gesundheit
Braucht es neue Regeln für Organspenden?
Aktualisiert am 25.06.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.
Tausende schwer kranke Patientinnen und Patienten warten dringend auf eine Niere oder eine Leber. Um zu mehr Transplantationen zu kommen, wird eine weitreichende Umstellung wieder Thema im Bundestag.
Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden in Deutschland gibt es einen neuen Anlauf für eine grundlegende Änderung der Spenderegeln. Der Bundestag debattiert am Donnerstag über eine mögliche Umstellung auf eine Widerspruchsregelung. Das hieße für Erwachsene: Jeder gilt automatisch zunächst als Organspender nach dem Tod – außer, man widerspricht dem aktiv. Bisher ist für Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Doch oft sind Haltungen dazu nicht bekannt, so dass Spenden nicht zustande kommen.
Worum geht es im Bundestag?
Die Abgeordneten kommen zu einer Orientierungsdebatte zusammen, für die zwei Stunden für eine allgemeine Aussprache eingeplant sind. Bei solchen ethischen Fragen gelten keine sonst üblichen Fraktionslinien. Konkrete Anträge liegen dem Parlament auch noch nicht vor. Allerdings haben sich vorab schon zwei Abgeordnetengruppen positioniert und jeweils erste Entwürfe vorbereitet: eine für den Wechsel zu einer Widerspruchsregelung, die andere klar dagegen.
Was wollen die Befürworter?
Die Gruppe mit Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen argumentiert, dass viele Verbesserungen in den vergangenen Jahren keine entscheidende Steigerung der Spendezahlen bewirkt hätten. Eine Spende solle daher zum „Regelfall“ werden. Dafür sollen Organentnahmen bei volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen auch dann zulässig werden, wenn man „nicht widersprochen“ hat. Vorgesehen ist eine verstärkte Aufklärung. Greifen sollen die neuen Regeln nicht vor 2030. Zu den Unterstützern gehören auch die früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD).

Was will die andere Gruppe?
Auch die zweite fraktionsübergreifende Gruppe will zu mehr Organspenden kommen, aber über bessere Aufklärung, eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens – und ohne Grundrechtseingriff. „Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden“, argumentieren die Abgeordneten. Das Recht auf Selbstbestimmung schließe auch ein, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass daraus persönliche Konsequenzen erwachsen. Konkret vorgeschlagen wird, „analoge Eintragungsmöglichkeiten“ in ein bestehendes Online-Register zur generellen Organspendebereitschaft in Ausweisstellen aufzubauen.
Wie sind die Aussichten?
Für die Befürworterinnen und Befürworter der Widerspruchsregelung ist es schon der dritte Anlauf – nachdem eine erste Initiative 2020 im Bundestag scheiterte und eine zweite wegen der vorgezogenen Wahl 2025 nicht mehr zur Abstimmung kam. Der Bundestag beschloss 2020 stattdessen ein Gesetz, das das geltende Zustimmungsprinzip bestätigte, aber schon auf mehr Information und eine leichtere Dokumentation von Erklärungen zur Spendebereitschaft zielte. Welche Mehrheitsverhältnisse sich nun herausbilden, ist vorerst offen.
Wie ist überhaupt die Lage bei Organspenden?
Organe wie Nieren, Lebern oder Herzen für schwer kranke Patienten werden seit langem dringend benötigt. Im vergangenen Jahr gaben 985 Menschen nach dem Tod ein Organ oder mehrere Organe für andere frei, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation ermittelte. Dies war der höchste Stand seit 2012. Zugleich standen Ende 2025 aber 8.200 Menschen auf Wartelisten. Generell gilt es als Problem, dass viele – allgemein gesehen – positiv zu Organspenden stehen, dann aber keinen Willen dazu festhalten.










