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Home » BMW-Fahrer tötet Schülerin und Begleiter – Urteil in Köln gefallen
Deutschland

BMW-Fahrer tötet Schülerin und Begleiter – Urteil in Köln gefallen

MitarbeiterBy MitarbeiterJuli 10, 2026
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BMW-Fahrer tötet Schülerin und Begleiter – Urteil in Köln gefallen

Schülerin und Begleiter tot

BMW-Fahrer erfasst Schülergruppe – lange Haftstrafe


10.07.2026 – 12:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Der beschädigte BMW nach dem Unfall in Hürth: Mehrere Kinder waren von dem Wagen erfasst worden.Vergrößern des Bildes

Der beschädigte BMW nach dem Unfall in Hürth: Der 21 Jahre alte Fahrer war über eine rote Ampel in die Gruppe von Grundschülern gefahren. (Quelle: Patrick Schüller)

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Mehr als ein Jahr nach dem tödlichen Unfall an einer Kreuzung in Hürth fällt das Urteil. Der Angeklagte war bereits vorbestraft.

Nach dem tödlichen Unfall mit einer Gruppe von Grundschülern in Hürth muss ein 21 Jahre alter Mann ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht verurteilte Roman S. (Name geändert) am Freitag zu einer Strafe von vier Jahren und sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Angeklagt war der 21-Jährige wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.

Roman S. war am 4. Juni 2025 auf der Frechener Straße über eine rote Ampel gefahren und hatte eine zehn Jahre alte Schülerin und einen Schulbegleiter (25) getötet. Beide starben an den Folgen ihrer Verletzungen im Krankenhaus. Drei weitere Schüler wurden bei dem Zusammenstoß verletzt. Bis heute leiden Angehörige und Unfallopfer unter den teils traumatischen Folgen des Unfalls.

Tödlicher Unfall in Hürth: Lange Haftstrafe für BMW-Fahrer

Roman S. hatte sich am ersten Verhandlungstag bei den Angehörigen entschuldigt. Kurz vor den Plädoyers sagte er: „Ich habe ein Leben, das nicht mehr lebenswert ist.“ Der 21-Jährige hatte im Laufe des Verfahrens berichtet, er habe beschleunigt, als die Ampel noch gelb gewesen sei. Im Anschluss habe er links in eine Einmündung geschaut, um sicherzustellen, dass von dort kein Auto komme. Als er nach vorn geblickt habe, sei es schon zu spät gewesen.

Die Schilderung widerspricht dem Gutachten eines Sachverständigen. Dieser stellte ganz klar fest: Die Ampel war bereits vier Sekunden vor dem Unfall rot, Roman S. hätte also längst anhalten müssen. Die Richter hatten auch einen Ortstermin an der Unfallstelle durchgeführt, um die Abläufe kurz vor dem Unfall besser nachzuvollziehen.

Der 21-Jährige war während der Fahrt nicht angeschnallt, am Fahrersitz fanden die Polizisten eine Anschnallattrappe. Zum Zeitpunkt des Unfalls soll er zwischen 54 und 57 km/h gefahren sein.

Schülerin und Begleiter getötet: Unfallfahrer von Hürth muss in Haft

Roman S. ist bereits vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls und besonders schweren Raubs. Im April 2025 verurteilte ihn das Amtsgericht Brühl zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte diese Strafe in ihre Forderung im Rahmen des Plädoyers einbezogen.

Der Prozess war teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten worden. So wurden der Bericht der Jugendgerichtshilfe, aber auch die Angaben zu Roman S. selbst ohne Zuschauer besprochen. Das Urteil gegen den 21-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig.

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