Die Kammer geht in diesem Fall von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus. Demnach wollte der Schütze den Tod des Opfers zwar nicht unbedingt, hätte ihn aber in Kauf genommen. Dann sei er von dem Vorsatz zurückgetreten und habe entschieden, die Tat nicht zu Ende zu bringen.
Das wird am Ende das Gericht entscheiden. Die Ermittler stellten in Klettes Wohnung in Berlin jedenfalls brisante Beweise sicher – unter anderem eine Panzerfaust-Attrappe, Kriegswaffen wie ein Sturmgewehr und eine Maschinenpistole. Außerdem fanden die Beamten ein Kilogramm Gold und mehr als 240.000 Euro Bargeld.
Zum Verhängnis dürften Klette auch Fotos, Skizzen und Aufzeichnungen von ausspionierten Supermärkten und Polizeiwachen in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden. Selbst ihre Anwälte streiten deshalb nicht ab, dass Klette in irgendeiner Form beteiligt war.
Die entscheidende Frage ist, ob das Gericht Klette nachweisen kann, dass sie bei den Überfällen dabei war. Zwar berichteten mehrere Augenzeugen vor Gericht von drei Menschen am Tatort, doch ihre Erinnerungen sind nach all den Jahren verschwommen.
Ermittler fanden in Fluchtautos DNA-Mischspuren – darunter sollen laut einer Expertin Spuren von Daniela Klette sein. Doch deren Anwälte bezweifeln, dass die Mitarbeiterin des Landeskriminalamts Niedersachsen sauber gearbeitet hat. Im Zweifel muss das Gericht für die Angeklagte entscheiden.
Die Vorwürfe gegen die frühere RAF-Terroristin wiegen schwer. Bei einer Verurteilung droht Klette eine mehrjährige Haftstrafe.
Schwerer Raub wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren bestraft, besonders schwerer Raub mit einer Haft von mindestens fünf Jahren. Wer wegen gemeinschaftlichen versuchten besonders schweren Raubes verurteilt wird, erhält in der Regel ebenfalls eine mehrjährige Haftstrafe von mindestens fünf Jahren, wie ein Gerichtssprecher erklärte.
Für unerlaubten Waffenbesitz sieht das Gesetz demnach eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen ist eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.
